|
|
Topnews
|
| Maut: Erstattungsansprüche sichern! |
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem am 25. Oktober 2012 verkündeten Urteil entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland einem Fuhrunternehmer einen im Jahre 2005 gezahlten Mautbetrag in Höhe von 22,41 € zu erstatten hat.
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass es seinerzeit an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Mauterhebung gefehlt habe. Die Höhe der für jeden gefahrenen Kilometer zu zahlenden Maut sei in der damals maßgeblichen Mauthöheverordnung nicht sachgerecht gewesen.
|
| mehr... |
|
|
|
  Gesetze |
 |
 |
 | Alles was Recht ist: von A bis Z
|
|