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BWVL-Newsletter
Nr. 25 | 15.09.2023
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1. Treffen mit Vertretern der CDU/CSU-Opposition aus dem Verkehrsausschuss des Bundestags
2. Fahrplan zum Mautänderungsgesetz
3. Veranstaltungsbericht „Toll Collect und BWVL: Online-Seminar Mauterhöhung 2023/2024“
4. Aufzeichnung „Toll Collect und BWVL: Online-Seminar Mauterhöhung 2023/2024“
5. Weitere Termine Online-Seminare "Lkw-Maut" von Toll Collect
6. Logistik-Lunch "Verkabeln oder betanken? Energiewende im Straßentransport mit Lkw" in Kooperation mit dem BWVL am 19. Oktober 2023
7. SAVE THE DATE | BWVL-Jahresveranstaltung am 7. & 8. November in Berlin
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1. Treffen mit Vertretern der CDU/CSU-Opposition aus dem Verkehrsausschuss des Bundestags
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Der BWVL und andere Verkehrsverbände setzen sich vehement für die Einhaltung der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung ein, keine Doppelbelastung durch CO2--Mautbestandteil und CO2--Steuern einzuführen. Dort heißt es: „Wir werden 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vornehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einbeziehen und einen CO2--Zuschlag einführen, unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2--Preis auszuschließen.“
Gegenüber Vertretern von CDU-Mitgliedern aus dem Bundestagsverkehrsausschuss in Berlin hat diese Forderung BWVL-Hauptgeschäftsführer Markus Olligschläger in der vergangenen Woche noch einmal bekräftigt und die Regierungskoalition als vertragsbrüchig bezeichnet, wenn diese Vorgabe nicht eigehalten werden sollte. Aus Sicht des BWVL würden die Koalitionsparteien den Koalitionsvertrag von einem "Vertrag zugunsten Dritter“ zu einem „Vertrag zu Lasten Dritter“ verändern. Die CDU wird sich weiterhin mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln im anstehenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren für die Vermeidung der Doppelbelastung einsetzen.
Im politischen Berlin nimmt der BWVL in seinen Gesprächen mit der Politik wahr, dass weiterhin über die Themen Maut und Doppelbelastung tatsächlich gesprochen wird. Zum Hintergrund: Mit der CO2-Bepreisung war Anfang 2021 vom Preis von 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid ausgegangen worden, was den Liter Diesel um acht Eurocent verteuert hatte. Der Anstieg des CO2-Preises auf 30 Euro pro Tonne CO2 hatte Anfang 2022 zu einer Verteuerung auf 9,5 Eurocent pro Liter Diesel geführt. In 2023 gab es ein Moratorium. Entgegen der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung, eine Mauterhöhung nur unter der Bedingung einzuführen, dass es keine Doppelbelastung bei der CO2-Bepreisung gebe, soll ab 2024 zusätzlich zur CO2-Komponente der Lkw-Maut die CO2-Steuer weiter angesetzt werden und sogar noch steigen.
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2. Fahrplan zum Mautänderungsgesetz
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Datum |
Ereignis |
14.06.2023 |
Beschluss im Kabinett |
21.06.2023 |
Verkehrsausschuss Bundesrat |
07.07.2023 |
1. Durchgang Bundesrat |
04.09.2023 |
Haushaltswoche |
21./22.09.2023 |
1. Lesung Plenum Deutscher Bundestag |
25.09.2023 |
Öffentliche Anhörung |
27.09.2023 |
Verkehrsausschuss Bundestag |
28./29.09.2023 |
2./3. Lesung Plenum Deutscher Bundestag |
18.10.2023 |
Beschluss Bundesrat auf Fristverkürzung |
20.10.2023 |
2. Durchgang Bundesrat & Beschluss |
Ende Oktober |
Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten, Veröffentlichung im Bundesanzeiger |
01.12.2023 |
Inkrafttreten der Differenzierung der Lkw-Maut nach CO2-Emissionsklassen |
Juli 2024 |
Inkrafttreten der Absenkung der Mautpflicht für Lkw über 3,5 t tzGm |
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3. Veranstaltungsbericht „Toll Collect und BWVL: Online-Seminar Mauterhöhung 2023/2024“
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Am Mittwoch, dem 6. September 2023, veranstaltete der BWVL e. V. in Zusammenarbeit mit Toll Collect (TC) das Online-Seminar „Mauterhöhung 2023/2024“. Es nahmen weit über 100 Teilnehmer aus dem BWVL-Mitgliederkreis, aus angeschlossenen Verbänden sowie externe Gäste teil.
Das Thema ist aus Sicht des BWVL aktuell von überragendem Interesse für die Verkehrswirtschaft. Bei den Unternehmen bestehen viele offene Fragen und Unsicherheiten hinsichtlich der praktischen Umsetzung. Im Gegensatz zu früheren Mautänderungen ist das jetzige Vorhaben weitaus komplexer, weil sich das System insgesamt verändert und auch neue Begriffe verwendet werden.
Hintergrund ist das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften, das wiederum auf Vorgaben der EU-Wegekostenrichtlinie beruht und dem deutschen Gesetzgeber keinen Spielraum zur inhaltlichen Ausgestaltung lässt. Im Webinar ging es vor allem um die CO2-Emissionsklassen, die als neues Tarifmerkmal eingeführt werden sollen. Weiterhin wird anstatt des zulässigen Gesamtgewichts (zGG) nun die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm, im Fahrzeugscheinfeld unter F.1 zu finden) tarifbestimmendes Merkmal. Die Partikelminderungsklassen werden für die Mauttarife irrelevant.
Die wesentlichen Inhalte des Webinars waren:
- In der EU-Wegekostenrichtlinie wurden fünf CO2-Emissionsklassen definiert. Alle mautpflichtigen Fahrzeuge werden zunächst in die CO2-Emissionsklasse 1 eingestuft.
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Über den von TC entwickelten CO2-Emissionsklassenfinder auf www.toll-collect.de (Kundenportal) können Logistikunternehmen bei TC einen Antrag für ihre Fahrzeuge auf Hochstufung in eine bessere Emissionsklasse ab dem Erstzulassungsdatum 1. Juli 2019 stellen. Dies sollte zeitnah geschehen. TC prüft dann die eingereichten Anträge und Dokumente und gibt die höhere Emissionsklasse bei Vorliegen der Voraussetzungen frei. Zum 1. Dezember 2023 wird die ermittelte Emissionsklasse an das spezifische Fahrzeug übermittelt, damit eine richtige Mauterfassung erfolgen kann.
- In die Klasse 3 werden Fahrzeuge eingestuft, deren spezifische CO2-Emissionen mehr als 8 Prozent unterhalb der Emissionsreduktionskurve liegen. Die Kurve beginnt mit dem vorgegebenen Bezugswert, wird jedoch von Jahr zu Jahr niedriger. Alle 6 Jahre erfolgt eine Neubewertung des Fahrzeugs.
- Für Klasse 4 qualifizieren sich emissionsarme Nutzfahrzeuge, deren CO2-Emissionen weniger als 50 Prozent eines zum Fahrzeug gehörenden Bezugswerts betragen.
- In Klasse 5 fallen emissionsfreie Nutzfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor oder mit CO2-Emissionen von weniger als 1 gCO2/km - diese sind bis zum 31. Dezember 2025 mautbefreit. Je niedriger also die CO2-Emissionen eines spezifischen Fahrzeugs, desto höher und besser die Emissionsklasse.
- Die CO2-relevanten Fahrzeugmerkmale befinden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ZB), der Kundeninformation (CIF) oder der Übereinstimmungsbescheinigung (COC). Für eine Hochstufung der Fahrzeuge sollten am besten alle drei Dokumente über den Emissionsklassenfinder bei TC eingereicht werden, da sich nicht jeder benötigte Wert in jedem der drei Einzeldokumente wiederfindet und häufig eine Zusammenschau der Dokumente notwendig ist.
- Die Einstufung eines Fahrzeugs in die CO2-Emissionsklassen 2, 3 und 4 hängt auch von der Einordnung des Fahrzeugs in Gruppen bzw. Untergruppen ab. Die EU hat 30 Fahrzeuggruppen definiert, um Fahrzeuge mit vergleichbaren Eigenschaften zusammenzufassen. Die jeweilige Fahrzeuggruppe ergibt sich aus den folgenden Fahrzeugmerkmalen: Achsenkonfiguration, Fahrgestellkonfiguration, tzGm. Die Zuordnung zu einer Untergruppe ist abhängig von den zusätzlichen Merkmalen Liegeplatz im Führerhaus und Nennleistung des Motors.
- Hinsichtlich der genannten Merkmale ist ausschließlich relevant, was in den Fahrzeugdokumenten eingetragen ist, nicht die tatsächliche Nutzung/Umrüstung. Ein nachträglicher Einbau eines Liegeplatzes hat deshalb keine Auswirkung auf die Einstufung des Fahrzeugs. Für die Gruppen 4, 5, 9 und 10 hat die EU bereits Untergruppen je nach typischem Nutzungsprofil definiert, z. B. „LH“ (long-haul) für Fernverkehr, „RD“ (regional delivery) für Verteilerverkehr und „UD“ (urban delivery) für Stadtverkehr.
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Aktuell können sich nur Fahrzeuge der Fahrzeuggruppen 4, 5, 9 und 10 für die CO2--Emissionsklassen 2 bis 4 qualifizieren, da hierfür Bezugswerte definiert wurden. Die Emissionsreduktionskurve einer Untergruppe beginnt zum 1. Juli 2019 mit dem Bezugswert und wird von Jahr zu Jahr niedriger. Der Berichtszeitraum eines Jahres dauert vom 01. Juli bis 30. Juni des Folgejahres – bis zum Berichtszeitraum 2025 nimmt die Kurve jährlich um 2,5 Prozent ab und danach bis 2030 jeweils um 3 Prozent. Die EU hat für weitere Fahrzeuggruppen Bezugswerte angekündigt – bis diese Bezugswerte vorliegen, können Fahrzeuge dieser weiteren Gruppen nur in die Klassen 1 und 5 (falls emissionsfrei) eingestuft werden.
- In die Mautpflicht ab 1.. Juli 2024 für Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen fallen sowohl Solofahrzeuge als auch Fahrzeugkombinationen, deren Motorfahrzeuge eine tzGm über 3,5 Tonnen aufweisen. Von Handwerkern genutzte Fahrzeuge, die eine Fahrzeug- bzw. Fahrzeugkombinationsmasse von mehr als 3,5 bis unter 7,5 Tonnen TzGm haben, sollen von der Mautpflicht ausgenommen werden.
- Biofuels finden im Gesetzesentwurf keine Berücksichtigung.
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4. Aufzeichnung „Toll Collect und BWVL: Online-Seminar Mauterhöhung 2023/2024“
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Über diesen Link gelangen Sie zur Aufzeichnung des Online-Seminars „Mauterhöhung 2023/2024“ vom 06.09.2023:
Aufzeichnung wiedergeben (46 Minuten)
Aufzeichnungs-Passwort: UhUr23mp
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5. Weitere Termine Online-Seminare "Lkw-Maut" von Toll Collect
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Hier finden Sie den jeweiligen Anmeldelink zu den weitereren Terminen der Online-Seminare von Toll Collect zum Thema Lkw-Maut:
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6. Logistik-Lunch "Verkabeln oder betanken? Energiewende im Straßentransport mit Lkw" in Kooperation mit dem BWVL am 19. Oktober 2023
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Der Business Club Luxemburg-Deutschland und die Botschaft von Luxemburg in Deutschland lädt in Kooperation mit dem Cluster for Logistics Luxemburg und dem BWVL zum Logistik-Lunch "Verkabeln oder betanken? – Energiewende im Straßentransport mit LKW" ein
Datum:
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19. Oktober 2023 |
Uhrzeit: |
12: 00 bis 14:00 Uhr |
Ort: |
Botschaft von Luxemburg in Berlin, Klingelhöferstraße 7, 10785 Berlin |
Programm |
11:40 Uhr
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Networking und Walking Lunch |
12:00 Uhr |
Walking Lunch |
12:15 Uhr |
Begrüßung:
S.E. Jean-Paul Senninger, Botschafter von Luxemburg in Berlin Julie Jacobs, Geschäftsführerin, Business Club Luxemburg-Deutschland
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12:30 Uhr |
Gesprächsrunden:
Oliver Luksic, MdB, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr
Jochen Quick, Präsident Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e. V.
Michael Rau, Geschäftsführer, LORANG SA und Vizepräsident, Groupement des entrepreneurs de transports a.s.b.l.
Sara Schiffer, Geschäftsführerin, HyLane GmbH
Gregor Frieb, Manager Business Development Volvo Trucks & Public Affairs Representative
Moderation:
Malik Zeniti, Direktor, Cluster for Logistics Luxembourg
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13:30 Uhr |
Networking & Demo-Stationen der Sustainability Startups WAVES S.à r.l. und GRYN GmbH
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14:00 Uhr |
Ende |
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Verbindliche Anmeldung bis zum 12. Oktober 2023
Hier können Sie sich anmelden.
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SAVE THE DATE | BWVL-Jahresveranstaltung |
BWVL-Jahresveranstaltung
Mitgliederversammlung & Nachhaltigkeitsforum 2023 Die Tagung für Werkverkehr, Verlader und Logistik
7. / 8. November 2023 | Landesvertretung des Saarlands, In den Ministergärten 4, 10117 Berlin
Am 7. November begrüßen wir alle Mitglieder sehr herzlich zu den BWVL-Gremiensitzungen in der Landesvertretung des Saarlands. Der abendliche Empfang mit Gästen aus Politik und Wirtschaft bietet Gelegenheit zum Austausch in entspannter Atmosphäre im „Restaurant Nolle“ – in stilvollem Ambiente unter den historischen S-Bahn-Bögen.
Am 8. November freuen wir uns auf alle Mitglieder und Interessierte zum "Nachhaltigkeitsforum 2023 – die Tagung für Werkverkehr, Verlader und Logistik". In der Landesvertretung des Saarlands erwartet alle ein Tag mit hochkarätigen Rerenten und informativen Workshops. Das Programm mit allen Details zu Referenten und Themen folgt in Kürze.
Hier können Sie sich anmelden.
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