Themen & Positionen
Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV)
Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV)
Stellungnahme (Stand 16. Juni 2026)
Der BWVL bedankt sich für die Gelegenheit, zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz (Kritisverordnung - KritisV) Stellung nehmen zu können.
GEIG-Änderungen: BWVL warnt vor praxisfernen Ladeinfrastrukturpflichten
Der BWVL hat zu den geplanten Änderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) Stellung (11. Mai 2026) genommen. Diese sind Teil des Referentenentwurfs zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des GEIG und weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Im Mittelpunkt der BWVL-Kritik stehen neue Pflichten zur Ladeinfrastruktur an Nichtwohngebäuden.
Nach dem Entwurf sollen neue Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen künftig umfassend mit Leitungsinfrastruktur, Vorverkabelung und Ladepunkten ausgestattet werden. Auch bei größeren Renovierungen und bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen sind entsprechende Pflichten vorgesehen. Für Bestandsgebäude soll dies bereits ab dem 1. Januar 2027 gelten.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
Stellungnahme (Stand 11. Mai 2026)
Wir danken für die Gelegenheit, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich Stellung nehmen zu können.
BWVL-Podiumsdiskussion auf der transport logistic 2025
Im Rahmen der transport logistic 2025 in München findet am 4. Juni 2025 die BWVL-Podiumsdiskussion „Infrastruktur im ländlichen Raum – ungenutztes Potenzial für die Verkehrswende“ statt. Die Messe bietet vom 2. bis 5. Juni wertvolle Einblicke in aktuelle Entwicklungen und Innovationen in den Bereichen Logistik, Mobilität, IT und Supply Chain Management. Entdecken Sie, welche Technologien und Trends die Branche prägen, und nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Fachwissen zu erweitern. Die Messe bietet eine ideale Plattform für Austausch, neue Impulse und wertvolle Geschäftskontakte – eine Chance, potenzielle Kunden und Partner zu treffen.
Hier erhalten Sie Tickets für die transport logistic 2025.
Datum: 4. Juni 2025, 13:30 – 14:30
Ort: Messe München, A3.240
BWVL-Forderungen an die nächste Bundesregierung
Der BWVL forderte am Tag nach der Bundestagswahl in einer Pressemitteilung den zeitnahen Beschluss und die dringend erforderliche Umsetzung gezielter politischer Maßnahmen nach der Regierungsbildung zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands.
Vor dem Hintergrund der immensen wirtschaftlichen Probleme muss es im höchsten Interesse der zukünftigen Regierung liegen, eine der Säulen der deutschen Wirtschaft – den Güterverkehr mit den durch den BWVL vertretenen Unternehmen in der Eigenlogistik und als Verlader – zu stärken.
Eckpunktepapier zur Bundestagswahl 2025:
I) Infrastruktur
Vorrangiges Ziel ist die Ertüchtigung der Infrastruktur. Dazu zählen insbesondere die Beseitigung des Investitionsstaus sowie die Planbarkeit zukünftiger Infrastrukturaufgaben. Hierfür bedarf es einer Erweiterung der Finanzierungsinstrumente mit dem Ziel, eine verlässliche und überjährig angelegte Finanzierung zu etablieren, die unabhängig von den jährlichen Haushaltsentscheidungen und verkehrsträgerspezifisch ausgestaltet ist.
Der BWVL schlägt folgende Maßnahmen vor:
- Auskömmliche Finanzierung des Verkehrsträgers Straße unter vollständiger Verwendung der Mauteinnahmen, insbesondere zur Brückensanierung, zur Schaffung von Lkw-Stellplätzen, zum Erhalt und Ausbau der Straßeninfrastruktur sowie zur Förderung der klimafreundlichen Transformation des Straßengüterverkehrs
- Maut ohne Ausnahme – Streichung der Ausnahmetatbestände in § 1 Abs. 2 BFStrMG und Ausweitung der Mautpflicht auf Pkw und Busse
- Einrichtung eines Infrastrukturfonds sowie Aktivierung von privatem Kapital, insbesondere durch Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP)
- Optimierte Nutzung der Bestandsinfrastruktur durch
- Ausweitung des grenzüberschreitenden Einsatzes von Lang-Lkw, insbesondere Typ 1 sowie
- Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts (zGG) von schweren Nutzfahrzeugen auf 44 Tonnen für den Einsatz auf geeigneter Infrastruktur (Einführung einer Positivliste)
- Bundesweite Umsetzung der Referenzwerte des NRW-Handbuchs „Geräuscharme Logistik“ als Basis für Ausnahmegenehmigungen zur Verlagerung von Transporten in die Tagesrand- und Nachtzeiten. Ziel ist es, den Verkehr am Tag zu entzerren und Staus zu verringern, um dadurch CO2 einzusparen und die Attraktivität der Innenstädte durch eine optimale Versorgung sicherzustellen.
II) Transformation
Die Transformation des Straßengüterverkehrs hin zur Klimaneutralität muss aus Sicht des BWVL technologieoffen erfolgen. Die Unternehmen des Straßengüterverkehrs müssen Wahlfreiheit hinsichtlich der für sie operativ und wirtschaftlich passenden Antriebstechnologie haben. Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland benötigt die Wirtschaft dringend verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und fiskalische Anreize für Investitionen.
Der BWVL schlägt folgende Maßnahmen vor:
- Verlängerung der Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw über den 31. Dezember 2025 hinaus
- Reinvestition der CO2-Maut für die Anschubfinanzierung alternativer Antriebe/Ladeinfrastruktur durch degressive Festbeträge, gestaffelt nach Unternehmensgrößen
- Besondere Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in alternative Antriebe und den Aufbau von Ladeinfrastruktur, insbesondere Depotladen
- Steuerliche Begünstigung biogener und synthetischer Kraftstoffe als Übergangslösung zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs
- Aufhebung der CO2-Doppelbelastung
- Einführung eines Tempolimits auf Bundesautobahnen
- Verkehrsverlagerung auf die Schiene durch Gleisanschlussförderung und Verbesserungen im Kombinierten Verkehr (insbesondere Zustand Schieneninfrastruktur, Pünktlichkeit/Zuverlässigkeit, Erhöhung des Streckenangebots)
- Aktivierung von ungenutztem Infrastrukturpotenzial im ländlichen Raum, insbesondere durch den Ausbau der Schieneninfrastruktur abseits der Haupttrassen
III) Rahmenbedingungen für sozialfreundlichen Straßengüterverkehr
Der BWVL setzt sich für ein besseres Miteinander der Verkehrsteilnehmer:innen und eine Verbesserung des Branchenimages in der Gesellschaft ein. Hierfür fordert der BWVL Unterstützung seitens der Politik durch folgende Maßnahmen:
- Anteilige Verwendung der CO2-Maut als „Sozialmaut“, um die Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer:innen nachhaltig zu verbessern
- Verbesserung der sozialen Standards (u. a. Ausbau der Parkplätze, Steigerung der Qualität sanitärer Einrichtungen)
- Steigerung der Verkehrssicherheit durch die Förderung des Einbaus von Alkotests
IV) Entbürokratisierung
Unnötige Bürokratie ist ineffizient, kostet Zeit und Geld und bremst nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die unerlässliche und drängende Transformation. Der BWVL fordert den zielgerichteten Abbau bürokratischer Hindernisse zur Entlastung der Unternehmen im Straßengüterverkehr, die eine relevante Größe der deutschen Volkswirtschaft darstellen.
Hierzu sind aus Sicht des BWVL unter anderem folgende Maßnahmen notwendig:
- Bessere Zusammenarbeit, Abstimmung und Vernetzung Bund/Länder/Kommunen (digitale Schnittstellen einrichten, Mehrfacherfassungen reduzieren)
- Fortsetzung der Arbeit der „Kommission Straßengüterverkehr“, um Entbürokratisierungsmaßnahmen im Verkehrsbereich kontinuierlich umzusetzen
- Strukturelle Reform: Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren, zum Beispiel durch die Vereinfachung und Digitalisierung der Antrags- und Genehmigungsverfahren im Bereich Groß- und Schwertransporte
- Abbau regulatorischer Hürden zur Fachkräftegewinnung und
-bindung auch aus dem Ausland
„Energiesteuerbefreiung für den Wasserstoffmotor“
Der BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. spricht sich in einem offenen Brief an die Politik gemeinsam mit 36 anderen Unternehmen und Verbänden für die Energiesteuerbefreiung des Wasserstoffmotors und ein Ende der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Wasserstoff für Brennstoffzellen und Wasserstoff für Wasserstoffmotoren aus.
Die EU-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) behandelt die Verwendung von Wasserstoff steuerlich unterschiedlich. Während Wasserstoff für Brennstoffzellen von der Energiesteuer befreit ist, unterliegt Wasserstoff für Wasserstoffmotoren der Besteuerung. Diese unterschiedliche Behandlung ist aus Sicht des BWVL und der weiteren Unterzeichner nicht gerechtfertigt, da beide Optionen valide Technologiepfade für Nutzfahrzeuge darstellen und in der EU-CO2-Flottenregulierung als Zero Emission eingestuft sind.
Neben Wettbewerbsverzerrung durch die steuerliche Ungleichbehandlung hat die derzeit fehlende technische Möglichkeit zur Differenzierung der beiden Technologien beim Tankvorgang dazu geführt, dass zahlreiche Wasserstofftankstellen den Wasserstoffmotor aus steuerrechtlicher Vorsicht von der Betankung ausgeschlossen haben. Trotz einer Zoll-Fachmeldung von September 2024, die einen Weg aufzeigt, um mit Hilfe von Tankkarten eine Unterscheidung der Technologien sicherzustellen, besteht weiterhin die steuerliche Differenzierung zwischen Brennstoffzelle und Wasserstoffmotor.
Dies wirkt einer positiven Marktentwicklung des Wasserstoffmotors entgegen, daher sollte die steuerliche Ungleichbehandlung EU-weit behoben werden.
Da bei der Reform der EU-Energiesteuerrichtlinie keine schnelle Einigung zu erwarten ist, kann ein Lösungsansatz darin gesehen werden, dass die bestehende EU-Energiesteuerrichtlinie den Mitgliedsstaaten die Gewährung von Steuerbefreiungen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Der BWVL ruft gemeinsam mit den weiteren Unterzeichnern die Bundespolitik auf, die beginnende Markteinführung des Wasserstoffmotors durch eine Energiesteuerbefreiung und dahingehende Notifizierung bei der EU-Kommission durch folgende in Frage kommende Optionen zu unterstützen:
Kraftstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen:
- Der Verbrauch im Wasserstoffmotor ist lokal CO2-frei.
- Der anfallende Energiebedarf (Strom und Erdgas) ist bei der Wasserstofferzeugung bereits hoch besteuert.
- Auch bei der batterie- und brennstoffzellenelektrischen Mobilität sind zahlreiche förderliche steuerliche Maßnahmen – von der Energiesteuer bis zur Kfz-Steuer – auf den Weg gebracht worden.
Pilotprojekte zur technologischen Entwicklung umweltverträglicherer Produkte:
National wie international wächst die Zahl von Entwicklungsaktivitäten für den Wasserstoffmotor, in der Industrie genauso wie an Universitäten und in Forschungseinrichtungen. Das Gesamtbild der Entwicklung entspricht weiterhin dem von Pilotprojekten, auch wenn erste Kleinserien zeitnah in den deutschen und europäischen Markt kommen werden.
Der BWVL betont mit den weiteren Unterzeichnern des offenen Briefs, dass die Effekte eines positiven Trends beim Wasserstoffmotor weit über die eigentliche Technologie hinaus gehen. Der Wasserstoffmotor kann die Verwendung von Wasserstoff im Verkehr deutlich beschleunigen und einen positiven Impuls Richtung Wasserstoffwirtschaft setzen. Ein schrittweiser Übergang von fossil-basiertem zu grünem Wasserstoff verbindet notwendigen Pragmatismus mit richtiger klimapolitischer Zielsetzung. Nachdem auch andere Weltregionen (u. a. USA, China, Indien) den Wasserstoffmotor für sich entdeckt haben, sichert er deutsche und europäische Wettbewerbsfähigkeit im globalen Maßstab – gerade in Zeiten industrieller und technologischer Transformation.
Den offenen Brief im Wortlaut finden Sie hier. Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Unter geltenden Rahmenbedingungen bleibt das Klimaziel 2030 Utopie
Mit sehr großer Sorge blicken der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER und der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik auf die am Markt vorbeilaufenden politischen Rahmenbedingungen.
Mautausnahmen: BWVL und ZVG verlangen Klarheit
Von der ab 1. Juli 2024 wirksam werdenden Absenkung der Mautpflichtgrenze von 7,5 tzGm auf > 3,5 tzGm sind nach Angaben der Bundesregierung 300.000 Fahrzeuge betroffen, von denen 100.000 für die situative Handwerkerausnahme in Betracht kommen. Neben Handwerksbetrieben werden auch andere „mit den Handwerksbetrieben vergleichbare Betriebe“ von der Ausnahme erfasst, wie sich aus den Antworten auf bisherige Anfragen entnehmen lässt.
Biokraftsoffe steuerlich entlasten = CO2-Reduktion effektiv und effizient fördern
Ein "Forum"-Beitrag der VerkehsrRUNDSCHAU von Markus Olligschläger – Die CO2-Reduktion kann effektiv und effizient gefördert werden, wenn Biokraftstoffe für Unternehmer finanzierbar und nicht unbezahlbar sind.
Öko-Effizienzvorteile von Lang-Lkw nutzen — gemeinsames Positionspapier
Zahlreiche Verbände und Unternehmen unterstützen die CO2-Minderungsziele der Europäischen Union und der Bundesregierung sowie die Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Neben der Verlagerung signifikanter Gütermengen auf Schiene und Wasserstraße ist der verstärkte Einsatz alternativer Antriebsformen für den Straßengüterverkehr ein entscheidendes Handlungsfeld für die Logistik.
Einführung einer CO2-Maut — gemeinsames Positionspapier
Hinweise zur Einführung einer CO2-Maut in Deutschland — Maßgabe zur Einführung der CO2-Maut im Koalitionsvertrag: „Wir werden 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut vornehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 Tonnen einbeziehen und einen CO2-Zuschlag einführen, unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2-Preis auszuschließen. Wir werden die Mehreinnahmen für Mobilität einsetzen.“
Referentenentwurf zur Entsenderegelung — Stellungnahme des BWVL
Stellungnahme des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik e. V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts
Nutzung von CB-Funkgeräten
Ab dem 1. Juli 2020 dürfen CB-Funkgeräte mit Handmikrofon nicht mehr im Straßenverkehr benutzt werden. Unter Anwendung des Opportunitätsprinzips auf den Vollzug von § 23 Abs. 1a StVO für CB-Funkgeräte im Straßenverkehr fordern wir mangels hinreichender Erfüllbarkeit, auf diese gesetzliche Anforderung vorerst zu verzichten.
Gütertransportpakt für Deutschland
Die Versorgungssicherheit von Wirtschaft und Gesellschaft wurde während der hochkritischen Zeit der Corona-Krise durchweg gewährleistet, die Lieferketten hielten Stand. Um die aktuellen Herausforderungen bei der anstehenden Wiederbelebung der Wirtschaft sowie mögliche neue Krisen erfolgreich bewältigen zu können, müssen alle Marktteilnehmer im Gütertransportmarkt auf die Einhaltung und staatliche Kontrolle der Marktregeln vertrauen können.
Berufskraftfahrerqualifikation – Chancen bei der Revision nutzen!
Die Umsetzung der EU-Berufskraftfahrerrichtlinie in nationales Recht kann für die Transportunternehmen und ihre Fahrer nicht nur Anpassungsaufwand bedeuten, sondern könnte auch für sinnvolle Verbesserungen und Erleichterungen bei der Aus- und Weiterbildung genutzt werden.
StVO-Novelle bedarf der Korrektur
Die Logistikverbände AMÖ, BGL, BIEK, BWVL, BSK, DSLV und TD begrüßen die mit der jüngsten StVO-Novelle verfolgte Intention einer Stärkung der schwächeren Verkehrsteilnehmer und einer Verbesserung der Sicherheit der Mobilität. Einige Regelungsgegenstände führen für den Wirtschaftsverkehr jedoch zu erheblichen Schwierigkeiten und bedürfen baldmöglichst der Korrektur.
Fortführung der Mautbefreiung und Kaufförderung von CNG- und LNG-Nutzfahrzeugen
Erdgas und vor allem Biomethan, in Form von CNG und LNG, sind derzeit verfügbare Alternativen für alle Anwendungsbereiche, um bereits heute THG-Emissionen sowie Luftschadstoffe zu reduzieren. Für Investitionen aus dem Markt benötigt es jedoch verlässliche und langfristige planbare Rahmenbedingungen sowie gezielte Marktanreize, um diese Kraftstoffe am Markt zu etablieren.
Transport- und Logistikwirtschaft braucht dringend weitere KMU-Bundeshilfen
Die deutsche Transport- und Logistikwirtschaft begrüßt ausdrücklich den Schutzschild der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen. Viele Corona-Maßnahmen des Bundes sind jedoch für einen großen Teil der mittelständischen Transport- und Logistikunternehmen nicht zugänglich, nicht ausreichend oder nicht geeignet.
Abschaffung des Fahrverbots an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen
Eine unnötig enge Regulierung ist die Ergänzung der Feiertagsfahrverbote an bundeseinheitlichen Feiertagen durch Fahrverbote an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen. Die Verbände AMÖ, BGL, BIEK, BWVL und DSLV unterstützen deshalb ausdrücklich die Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zur Aufhebung der Lkw-Fahrverbotsregelung gemäß § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) an den nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen.