In seiner Stellungnahme vom 6. Mai 2026 begrüßt der BWVL die geplante Weiterentwicklung des Rechtsrahmens grundsätzlich. Aus Sicht des Verbandes schafft die Novelle für Unternehmen, die in elektrische Eigenfuhrparks und Ladeinfrastruktur investieren, mehr Planungssicherheit und verbessert die Rahmenbedingungen für lokal emissionsfreie Wirtschaftsverkehre.
Gleichzeitig weist der BWVL darauf hin, dass das Elektromobilitätsgesetz auch als Hebel für geräuscharme Logistik genutzt werden sollte. Elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge können gerade in urbanen Räumen dazu beitragen, Tagesverkehre zu entzerren, Lieferprozesse effizienter zu gestalten und Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren.
Der BWVL macht deutlich, dass sich Elektromobilität und geräuscharme Logistik gegenseitig verstärken. Kommunale Bevorrechtigungen – etwa bei Zufahrtsregelungen sowie Lade- und Lieferzonen – könnten geräuscharme Lieferkonzepte künftig deutlich erleichtern. Entscheidend ist aus Sicht des BWVL, dass die Regelungen verlässlich, einheitlich und bürokratiearm ausgestaltet werden.
Auch auf politischer Ebene wurde das Thema bereits aufgegriffen. Auf Initiative des BWVL wurde die Entwicklung geräuscharmer Logistik zu einem bundesweiten Standard im Rahmen der Kommission Straßengüterverkehr beim Bundesministerium für Verkehr als prioritäre Aufgabe aufgenommen. Der BWVL begleitet diesen Prozess aktiv. Der BWVL begleitet diesen Prozess aktiv. Im April 2026 nahm der Verband an einem interministeriellen Gespräch zwischen dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) und dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unter Beteiligung des Umweltbundesamtes (UBA), des Handelsverbands Deutschland (HDE) sowie des Fraunhofer-Instituts für Materialfluss und Logistik (IML) teil und brachte dort die Perspektive der Verlader und des Werkverkehrs ein.
Der BWVL wird sich im weiteren Verfahren dafür einsetzen, zusätzliche Bürokratie zu vermeiden und das Elektromobilitätsgesetz als Instrument für moderne, stadtverträgliche und geräuscharme Wirtschaftsverkehre nutzbar zu machen.