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Stellungnahme (Stand 06. August 2026) 

Der BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK UND VERLADER e. V. (BWVL) begrüßt die mit dem Referentenentwurf verfolgte Zielsetzung, die unionsrechtlichen Vorgaben umzusetzen und das Kreislaufwirtschaftsgesetz fortzuentwickeln. Aus Sicht der Eigenlogistik und der verladenden Wirtschaft ist dabei sicherzustellen, dass die vorgesehenen Regelungen rechtssicher, verhältnismäßig, bürokratiearm und in den betrieblichen Abläufen praktikabel ausgestaltet werden.

Unternehmen der Eigenlogistik und die verladende Wirtschaft sind ein unverzichtbarer Bestandteil funktionierender Kreislaufwirtschaft. Sie organisieren täglich Waren-, Material- und Stoffströme zwischen Produktion, Handel, Wiederverwendung, Recycling und Entsorgung. Effiziente Kreisläufe setzen deshalb nicht nur leistungsfähige Recyclingverfahren voraus, sondern ebenso funktionierende Logistikprozesse und praktikable rechtliche Rahmenbedingungen.

Vor diesem Hintergrund nimmt der BWVL zu den für seine Mitgliedsunternehmen besonders relevanten Regelungsbereichen wie folgt Stellung:

  1. Rohstoffversorgung und Versorgungssicherheit stärken

Der BWVL begrüßt ausdrücklich, dass die Förderung der Rohstoffsouveränität und der Rohstoffversorgungssicherheit künftig als Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verankert werden soll.

Für Unternehmen der Eigenlogistik und die verladende Wirtschaft gewinnt die Versorgung mit Primär- und Sekundärrohstoffen zunehmend an Bedeutung. Internationale Krisen und geopolitische Entwicklungen haben gezeigt, wie anfällig globale Lieferketten sein können. Eine leistungsfähige Kreislaufwirtschaft trägt dazu bei, Rohstoffe länger im Wirtschaftskreislauf zu halten, Importabhängigkeiten zu reduzieren und die Resilienz der Wirtschaft insgesamt zu stärken.

Der BWVL unterstützt die stärkere Verknüpfung von Kreislaufwirtschaft, Rohstoffversorgung und wirtschaftlicher Resilienz. Er regt an, das erweiterte Gesetzesziel bei der Auslegung, dem Vollzug und der untergesetzlichen Ausgestaltung des Abfallrechts konsequent zu berücksichtigen. Insbesondere sollte sichergestellt werden, dass der Einsatz von Sekundärrohstoffen und der Aufbau geschlossener Stoffkreisläufe nicht durch unverhältnismäßige Transport-, Nachweis- oder Dokumentationsanforderungen erschwert werden.

  1. Technologieoffenheit beim Recycling sichern

Der BWVL begrüßt, dass werkstoffliche und chemische Recyclingverfahren ausdrücklich auf der Stufe des Recyclings berücksichtigt werden.

Die Transformation hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft erfordert unterschiedliche technologische Lösungen. Chemische Recyclingverfahren können insbesondere bei Kunststoffabfällen einen wichtigen Beitrag leisten, wenn sie Stoffe wieder für die Erzeugung neuer Polymere oder anderer Produkte nutzbar machen. Zugleich bleibt das werkstoffliche Recycling ein zentraler Baustein der Kreislaufwirtschaft.

Aus Sicht des BWVL sollte die weitere rechtliche Ausgestaltung technologieoffen, transparent und an nachvollziehbaren ökologischen Kriterien ausgerichtet werden. Die Anforderungen an die Anerkennung der Verfahren, die Mengenbilanzierung und den Einsatz der erzeugten Sekundärrohstoffe sind so zu konkretisieren, dass sie rechtssicher und im betrieblichen Vollzug praktikabel sind. Der BWVL bittet, dies bei der weiteren Ausarbeitung des Gesetzentwurfs und der nachfolgenden untergesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen.

  1. Abfallvermeidung praxisgerecht ausgestalten

Der BWVL unterstützt das Ziel, Abfälle zu vermeiden und Ressourcen effizienter zu nutzen.

Unternehmen der Eigenlogistik und die verladende Wirtschaft leisten bereits heute erhebliche Beiträge zur Ressourceneffizienz. Optimierte Transportketten, Mehrwegsysteme, verbesserte Verpackungskonzepte sowie effiziente Lager- und Warenwirtschaft tragen dazu bei, Materialeinsatz und Abfälle kontinuierlich zu reduzieren.

Der BWVL begrüßt grundsätzlich auch die vorgesehenen Maßnahmen zur Verringerung von Lebensmittelabfällen. Bei der Ausgestaltung des Programms nach § 33a KrWG-E sollte auf bestehenden freiwilligen Initiativen und bewährten Kooperationen entlang der Lieferketten aufgebaut werden. Der BWVL regt an, Unternehmen der Eigenlogistik und der verladenden Wirtschaft frühzeitig in die Erarbeitung und Fortschreibung des Programms einzubeziehen. Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und etwaige Kostenfolgen sollten sich am tatsächlichen Einfluss der jeweiligen Akteure auf die Entstehung von Lebensmittelabfällen orientieren und verursachungsgerecht ausgestaltet werden.

  1. Logistische Umsetzbarkeit bei der weiteren Ausgestaltung berücksichtigen

Rücknahme, Wiederverwendung und Recycling setzen funktionierende Transport-, Umschlag- und Lagerprozesse voraus. Der BWVL regt daher an, bei der Ausgestaltung neuer Rücknahme-, Sammel- und Wiederverwendungsstrukturen die Auswirkungen auf Verkehrsaufwand, Bündelungsmöglichkeiten, Lagerflächen, Arbeitsschutz und bestehende Logistiknetze systematisch zu prüfen. Soweit möglich, sollten vorhandene betriebliche Strukturen genutzt und parallele Erfassungs- oder Transportwege vermieden werden. Regelungen, die zusätzliche Leerfahrten oder kleinteilige Parallelstrukturen auslösen, können die angestrebten ökologischen Wirkungen mindern.

  1. Keine zusätzlichen Bürokratielasten

Der BWVL nimmt zur Kenntnis, dass nach der Begründung des Referentenentwurfs kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft entstehen soll. Der BWVL bittet darum, diesen Ansatz im weiteren Gesetzgebungsverfahren, bei der Ausarbeitung der vorgesehenen Rechtsverordnungen und im späteren Vollzug durchgängig zugrunde zu legen.

Vor dem Erlass der vorgesehenen Rechtsverordnungen sollten die Auswirkungen auf betriebliche Prozesse, Transportorganisation, IT-Systeme sowie Dokumentations-, Berichts- und Nachweispflichten gesondert geprüft und im jeweiligen Erfüllungsaufwand nachvollziehbar ausgewiesen werden. Neue Datenanforderungen sollten grundsätzlich auf bereits vorhandene betriebliche oder behördliche Datenbestände zurückgreifen. Mehrfachmeldungen, parallele Registerpflichten und nicht erforderliche Nachweise sind zu vermeiden.

Der BWVL hält schlanke, digital vollziehbare und praxistaugliche Regelungen für eine wesentliche Voraussetzung, um die Ziele der Kreislaufwirtschaft mit der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland in Einklang zu bringen.

  1. Doppelregulierungen vermeiden

Der BWVL begrüßt die vorgesehene Streichung der nationalen Regelungen zur Obhutspflicht.

Da das Warenvernichtungsverbot inzwischen auf europäischer Ebene geregelt ist, erscheint die Streichung überlagernder nationaler Regelungen sachgerecht. Der BWVL regt an, diesen Ansatz auch bei der weiteren Umsetzung des europäischen Abfall- und Produktrechts zugrunde zu legen. Nationale Zusatzanforderungen sollten nur vorgesehen werden, soweit sie nachweislich erforderlich, verhältnismäßig und mit den Anforderungen des europäischen Binnenmarktes vereinbar sind.

Fazit

Der Referentenentwurf enthält aus Sicht des BWVL wesentliche Ansätze für die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollten insbesondere folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

  • die Berücksichtigung der Rohstoffversorgungssicherheit auch bei Auslegung und Vollzug,
  • eine technologieoffene, rechtssichere und praktikable Ausgestaltung der Recyclingverfahren,
  • die systematische Prüfung der logistischen Auswirkungen neuer Rücknahme-, Sammel- und Wiederverwendungsstrukturen,
  • die Vermeidung zusätzlicher Bürokratie und nationaler Doppelregulierungen.

Der BWVL bittet, die Rolle der Eigenlogistik und der verladenden Wirtschaft bei der weiteren Ausgestaltung des Kreislaufwirtschaftsrechts stärker zu berücksichtigen. Funktionierende Stoffkreisläufe setzen neben geeigneten Recyclingverfahren leistungsfähige Logistik, effiziente Lieferketten und rechtssichere betriebliche Rahmenbedingungen voraus.

Der BWVL steht für den weiteren Gesetzgebungsprozess als Ansprechpartner zur Verfügung und bietet an, die praktische Perspektive der Eigenlogistik und der verladenden Wirtschaft in die weitere Ausgestaltung einzubringen.