Themen & Positionen

In der Covid-19-Krise hat sich die Speditions-, Transport- und Logistikbranche erneut als systemrelevant und als Garant für stabile Lieferketten bewiesen. Dabei hat sich auch gezeigt, dass logistische Prozesse in einem zur Bewältigung der Krise deregulierten Ordnungsrahmen einzel- und gesamtwirtschaftlich deutlich effizienter gestaltet werden können.

Ein Beispiel für eine unnötig enge Regulierung ist die Ergänzung der Feiertagsfahrverbote an bundeseinheitlichen Feiertagen durch Fahrverbote an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen. Diese behindern die Lieferketten, erschweren unverhältnismäßig die Arbeitsbedingungen der Lkw-Fahrer und die Planungsaufgaben der Disponenten. Die regional unterschiedlichen Regelungen führen insgesamt zu vermeidbaren sozialen, ökonomischen und ökologischen Belastungen für die Wirtschaft, ihre Beschäftigten und die Gesellschaft.  

Die Verbände AMÖ, BGL, BIEK, BWVL und DSLV unterstützen deshalb ausdrücklich die Bundesratsinitiative Schleswig-Holsteins zur Aufhebung der Lkw-Fahrverbotsregelung gemäß § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) an den nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen Fronleichnam, Reformationstag sowie Allerheiligen (BR-Drucksache 224/20).

Durch eine Abschaffung der Lkw-Fahrverbots an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen

  1. werden unnötige Zwangspausen auf überlasteten Autobahnparkplätzen sowohl für Lkw-Fahrer, die in Bundesländern ohne Feiertage beschäftigt sind, als auch für Fahrer, die an der endgültigen Erreichung ihres Heimatortes in einem Bundesland mit Feiertag gehindert werden, vermieden;
  2. werden Staus auf Ausweichstrecken und Überlastungen von Lkw-Parkplätzen während der Feiertage sowie Verkehrsverdichtungen vor und nach Feiertagen aufgelöst;
  3. werden Planungsaufwand und -komplexität der Lieferketten für inländische und ausländische Logistikunternehmen reduziert;
  4. wird die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft durch einen Abbau von Lieferverzögerungen, Zeitverlusten und Mehrkosten für Industrie, Handel und Logistik mit teilweise systemrelevanten Aufgaben verbessert;
  5. wird die die öffentliche Hand durch Deregulierung und Entbürokratisierung entlastet, weil Verwaltungsressourcen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, Transiterlassen etc. entlastet werden;
  6. wird die Speditions- und Logistikbranche bei der Erreichung der Klimaziele unterstützt, indem Emissionen verursachende Umfahrungen um „Feiertagsbundesländer“ unterbleiben.