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Die deutsche Transport- und Logistikwirtschaft begrüßt ausdrücklich den Schutzschild der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen – insbesondere zinsfreie Steuerstundungen helfen in der aktuellen Krisensituation. Andere der bisherigen Corona-Maßnahmen des Bundes sind jedoch für eine Vielzahl von mittelständischen Transport- und Logistikunternehmen nicht zugänglich, nicht ausreichend oder nicht geeignet:

  • Zinsverbilligte, über die Hausbanken finanzierte KfW-Kredite sind für Transport- und Logistikunternehmen infolge eines unterdurchschnittlichen Branchenratings und der Vergabemodalitäten – wenn überhaupt – nur mit erheblichen Schwierigkeiten zugänglich. Auch das neu aufgelegte Kreditprogramm des Bundes, in dem die KfW 100 Prozent des beantragten Kredits übernimmt und die Hausbank keinen eigenen Anteil zu tragen hat, ist problematisch. Diese Kredite verlagern die aktuellen Probleme der Unternehmen gerade aufgrund der vergleichsweise hohen Zinssätze lediglich in die Zukunft. Dann allerdings werden die wirtschaftlichen Schwierigkeiten für die Unternehmen noch größer, da die Renditen in der Transport- und Logistikwirtschaft aufgrund des enormen Marktdrucks niedrig sind. Wir erlauben uns an dieser Stelle den Hinweis, dass die Unternehmen im Rahmen der Klimapolitik in Zukunft noch extreme Investitionen für alternativ angetriebene Fahrzeuge bewältigen sollen. Darüber hinaus hat die Inanspruchnahme von Corona-Hilfen offenbar negative Auswirkungen auf Bonitätseinstufungen von Kreditsicherungsauskunfteien.
  • Zuschüsse des Bundes im Rahmen der Corona-Soforthilfe können nur kleine Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern in Anspruch nehmen, nicht aber größere Unternehmen.

In der Folge gehen die überwiegend mittelständischen Transport- und Logistikunternehmen „leer“ aus, obwohl diese ganz besonders Liquidität benötigen: Bei zum Teil drastisch erhöhten Zahlungszielen, stark einbrechenden Frachtpreisen, Aufträgen und Umsätzen laufen die proportional drastisch gestiegenen Finanzierungskosten für den – meist fremdfinanzierten (Leasing, Mietkauf, Kredite) – Fuhrpark wie gewohnt weiter. Stundungen dieser „Dauerschuldverhältnisse“ könnten im Rahmen des Leistungsverweigerungsrechts – wenn überhaupt – allenfalls Kleinstunternehmen vornehmen. Sie verlagern im Übrigen die Lasten ebenfalls nur in die Zukunft.

Lösungsansätze für die Transport- und Logistikwirtschaft:

  • Ergänzendes Sonderprogramm des Bundes für Transport- und Logistikunternehmen in der Corona-Krise mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für die Deckung von – trotz weitreichender Kapazitätsstillegungen – laufenden Kosten, insbesondere weiterlaufenden Raten für den fremdfinanzierten Fuhrpark sowie weiteren Betriebskosten.
  • Förderung für mehr Digitalisierung, zum Beispiel Förderung von Homeoffice.
  • Zeitnahe Erstattung und praxisnähere Lösungen beim Kurzarbeitergeld, zum Beispiel Vereinfachungen bei der Aufzeichnungspflicht zum Nachweis der Arbeitsstunden
  • Aussetzung der Kfz-Steuer bei vorübergehend stillgelegten Lkw


Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) e.V.