Die Daten aus dem COC/CIF/ZB1 stimmen nicht mit der Realität überein, z. B. wenn ein Fahrzeug mit Biogas betrieben wird. Wie können hier der Nachweis und eine neue Einstufung erfolgen?
Es zählen die Daten, die der Hersteller in den Fahrzeugpapieren („Geburtsurkunde“ des Fahrzeugs) festgehalten und ausgewiesen hat. Nachträgliche Umbauten, z. B. Nutzung von E-Fuels, energiesparende Reifen oder Anhänger, spielen keine Rolle. Es geht um die Fahrzeugdaten/Spezifikationen zum Zeitpunkt, an dem das Fahrzeug vom Band gelaufen ist.
Könnte ein Schwerlast-LKW angetrieben mit HVO100 potenziell in Emissionsklasse 4 eingestuft werden? Ist damit zu rechnen, dass die entsprechende Verordnung zeitnah für E-Fuels angepasst wird?
HVO100 ist nicht Regelungsgegenstand der EU-Wegekostenrichtlinie oder des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften. TC kann hierfür im Emissionsklassenfinder keine Regelung/Einstufung vorsehen – es ist Aufgabe des Gesetzgebers, eine Regelung für E-Fuels zu schaffen. Das reale Nutzungsverhältnis eines Lkw, z. B. was ein LKW tankt oder ob besonders energiesparend gefahren wird, spielt nach aktueller Rechtslage keine Rolle.
Was mache ich, wenn ich die Dokumente nicht habe? An wen kann ich mich wenden?
Normalerweise sollte der Hersteller des Fahrzeugs oder der Händler die Daten/Fahrzeugdokumente vorliegen haben und bereitstellen können. In der Regel werden die Fahrzeugdokumente bei Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer übergeben.
Was ist der Grund, warum in der Eingabemaske des Emissionsklassenrechners "Weiter" nicht anklickt werden kann?
Werden Fahrzeugdaten und Werte eingegeben, die eine Fahrzeugklasse 1 zur Folge haben, dann ist der Button „Weiter“ grau hinterlegt und kann nicht angeklickt werden, d. h. der Antrag kann nicht an TC abgeschickt werden. Hintergrund ist, dass der Rechner das Fahrzeug automatisch einer CO2-Emissionsklasse zuordnet. Kommt der Rechner zum Ergebnis, dass das Fahrzeug der Klasse 1 zugeordnet wird, erübrigt sich die Einreichung weiterer Dokumente bzw. eine Antragstellung auf Hochstufung in eine bessere Emissionsklasse. Der Rechner weist in diesem Fall wie folgt darauf hin: „Ihre ermittelte CO2-Emissionsklasse: Für dieses Fahrzeug ist bereits die CO2-Emissionsklasse 1 hinterlegt.“ Ein Antrag an TC ist in diesem Fall nicht notwendig/sinnvoll, da er zu keiner Veränderung der Emissionsklasse führen würde.
Welche Dauer ist für die Prüfung der Dokumente durch TC zu veranschlagen?
TC habe sich auf eine Vielzahl von Anträgen eingestellt und sei personell gut aufgestellt. TC versuche eine zeitnahe Bearbeitung der gestellten Anträge auf Hochstufung in eine bessere Emissionsklasse sicherzustellen. Die Prüfdauer von TC liege bei rund einer Woche. TC appelliert, die Anträge zeitig einzureichen und nicht erst in der Woche vor dem 01.12.2023.
Wir haben von unseren Regionalverkäufern die Rückmeldung bekommen, dass bei älteren Zugmaschinen der Hersteller selbst nicht sagen kann, wie viel CO2-Ausstoß pro km erfolgt.
Die Aussage „ältere Zugmaschinen“ impliziert, dass es sich wahrscheinlich um Fahrzeuge handelt, deren Erstzulassung vor dem 01. 07. 2019 liegt. Für Fahrzeuge, die vor dem 01. 07. 2019 erstmals zugelassen wurden, erfolgt immer die Einstufung in Emissionsklasse 1. Erst nach Juli 2019 wurden per gesetzlicher Regelung Messungen vorgeschrieben und durchgeführt und die spezifischen CO2-Emissionen ermittelt. Für ältere Fahrzeuge kann es die Daten daher nicht geben. Der 01. 07. 2019 ist ein „harter“ Stichtag – alles, was davor erstmalig zugelassen wurde, wird immer in Emissionsklasse 1 eingestuft, es sei denn es handelt sich um Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge, diese werden in Emissionsklasse 5 eingestuft.
Bekommt man pro Fahrzeug einen Bescheid, wie hoch die Gesamtmaut für das Fahrzeug ist oder wo kann man diese einsehen?
TC veröffentlicht die aktuell geltenden Mautsätze auf der Webseite. Da die Mautsätze zum 01.12.2023 bisher nicht final im Gesetzgebungsfahren beschlossen sind, sind diese aktuell noch nicht auf der TC-Webseite veröffentlicht. Die Maut-Teilsätze können jedoch dem Gesetzesentwurf entnommen werden. Der Mautgesamtsatz setzt sich aus vier Komponenten zusammen: CO2-Komponente, Lärmbelastungskosten, Luftverschmutzungskosten und Infrastrukturkosten.
Hinweis: Der BWVL hat die Mautsätze, die ab 01.12.2023 gelten werden, berechnet und seinen Mitgliedern bereits zur Verfügung. Die Tabellen der Mautsätze finden Sie hier.
Muss jedes einzelne Fahrzeug per Emissionsklassenfinder beantragt/berechnet werden oder gibt es eine Möglichkeit, ein Datenset oder eine Excel-Tabelle mit den relevanten Daten an TC zu übermitteln?
Die Einreichung von Excel-Tabellen etc. ist leider nicht möglich. Hintergrund ist, dass TC für jedes Fahrzeug die eingescannten Nachweis-/Fahrzeugdokumente benötigt. Die Anträge müssen für jedes Fahrzeug individuell gestellt werden.
Ab wann können Anträge gestellt werden?
Die Anträge können bereits seit dem 01. 08. 2023 gestellt werden. TC bittet darum, dass die Anträge zeitnah gestellt werden, um einen Bearbeitungsstau kurz vor dem 01.12.2023 zu vermeiden.
Wie schätzen Sie die Möglichkeit ein, dass CO2-reduzierte Bio-Fuels noch im gesetzgeberischen Verfahren Berücksichtigung finden?
Die Berücksichtigung der Biofuels im aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren ist sehr unwahrscheinlich bzw. gleich Null. TC geht davon aus, dass das Gesetz mit den Inhalten, die aktuell zur Änderung vorgeschlagen sind, vom Bundestag beschlossen wird und es keine Ergänzungen mehr gibt.
Bei Zulassungen vor dem 01.07.2019 muss ich im Portal nicht tätig werden?
Sie müssen die Emissionsklasse nicht ermitteln, da alle Fahrzeuge mit Zulassung vor dem 01. 07. 2019 automatisch in die Emissionsklasse 1 eingestuft werden. Aber Sie sollten die tzGm (technisch zulässige Gesamtmasse) prüfen und checken, ob es mit dem zGG (zulässiges Gesamtgewicht) übereinstimmt.
Ergänzung: Früher bestand die Möglichkeit bei einer tzGm von 7,5 to eine Ablastung auf 7,49 to vorzunehmen. Dadurch war das abgelastete Fahrzeug nicht mautpflichtig . Das ist nun nicht mehr möglich, es kommt auf das in den Papieren angegebene tzGm an. Gleiches gilt für die 18 to Grenze: Viele Zugmaschinen haben ein tzGm von 19 to und ein zGG von 18 to und hier verläuft die Grenze, ab der man in eine höhere Gewichtsklasse fällt und man unabhängig von der CO2-Emission andere Mautsätze zahlen muss.
Weiß man schon, wie die Maut bei LNG-Fahrzeugen weiter gehandhabt wird?
Fahrzeuge mit Erdgasantrieb werden ab dem 01.01.2024 mautpflichtig und werden genauso behandelt wie andere Fahrzeuge auch – nach Schadstoffklasse, Gewichts- und Achsklassen und CO2-Emissionen.
Werden E-Transporter mit 4,25 to zGm auch mautpflichtig? Was die Fahrerlaubnis betrifft, sind diese Transporter ja denen mit 3,5 to zGm gleichgestellt.
Maßgeblich ist das tzGm – Fahrzeuge über 3,5 to tzGm werden mit dem 01.07.2024 mautpflichtig, außer es handelt sich um Elektrofahrzeuge, diese sind bis Ende 2025 mautbefreit. E-Fahrzeuge bis 4,25 to TzGm sind dauerhaft auch nach 2025 mautbefreit. Für schwerere Elektrofahrzeuge greift dann ab 2026 die Mautpflicht.
Wie kann die Klasse 4 oder 3 erreicht werden? Mit welchen Technologien? Speziell die Klasse 4?
Das könne TC nicht beantworten; TC schätzt, dass von allen derzeit registrierten Fahrzeugen nur 5 – 15 % eine bessere CO2- Emissionsklasse (als 1) erreichen können. Hier sind die Fahrzeughersteller gefragt – es müssten Fahrzeuge und Motoren entwickelt werden, die weniger CO2-Ausstoß haben.
BWVL-Ergänzung: Es gibt Aussagen von Herstellern, dass es auch im Dieselbereich Fahrzeuge gebe, die höhere Emissionsklassen erreichen können. Hier müsse individuell Kontakt zu den Herstellern gesucht werden.
Von mir wurden zwei baugleiche Lkw in den Emissionsklassenfinder eingestellt. Einer ist am 04.02.21 zugelassen und wurde in die Klasse 2 eingestuft und einer, der am 25.04.22 zugelassen wurde, ist in die Klasse 1 eingestuft. Wie kommt das? Es ist doch dasselbe Fahrzeug?
Hier liegt ein 1. Juli dazwischen – in der Emissionsreduktionskurve sinkt zu diesem Stichtag der Emissionsgrenzwert um 2,5 % ab. Es kommen je nach Zulassungsdatum unterschiedliche Grenzwerte zum Tragen, auch wenn die Fahrzeuge z. B. am gleichen Tag produziert worden sind. Diese unterschiedlichen Grenzwerte führen zu unterschiedlichen Emissionsklassen.