Die EU-Kommission hat am 27. Juni 2025 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, emissionsfreie Lkw bis zum 30. Juni 2031 weiterhin von der Lkw-Maut zu befreien. Ziel ist es, den Marktanteil dieser Fahrzeuge deutlich zu erhöhen und die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs voranzutreiben. Der Vorschlag sieht vor, dass Mitgliedstaaten den Infrastrukturanteil der Maut für batterieelektrische Lkw, Fahrzeuge mit Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Verbrennungsmotoren stark ermäßigen oder vollständig erlassen dürfen.
Der BWVL begrüßt den Vorstoß ausdrücklich. Bereits in dem vor der Bundestagswahl veröffentlichten BWVL-Eckpunktepapier hatten wir eine Verlängerung der Mautbefreiung für emissionsfreie Lkw über den 31. Dezember 2025 hinaus als eine der zentralen Forderungen an die Politik formuliert. Der neue Vorschlag der EU-Kommission greift diese Forderung nun auf und setzt ein wichtiges Signal für mehr Investitionssicherheit im Transportgewerbe.
Dieses deutliche Zeichen ist immens wichtig, denn der Anteil emissionsfreier Lkw ist in Europa bislang verschwindend gering – laut EU-Kommission machen sie nur rund 0,1 Prozent der schweren Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen aus. Ein Grund: Die Anschaffungskosten liegen rund 2,5-mal so hoch wie bei Diesel-Lkw. Zwar erreichen Unternehmen bei bestimmten Einsätzen bereits heute durch die Mautbefreiung eine annähernde Kostenparität über den gesamten Lebenszyklus der Fahrzeuge („Total Cost of Ownership“, TCO), doch reichen die bisherigen Anreize nicht aus, um einen substanziellen Markthochlauf anzustoßen.
Die Verlängerung bis 2031 bedeutet für die Branche einen Schritt zu mehr Planungs- und Investitionssicherheit.
Wie geht es nun weiter?
- Kommt es zu einem schnellen „Trilog-Verfahren“ (Dreifach-Verhandlungen), könnte die Regelung bereits Ende 2025 oder dann im Jahr 2026 in Kraft treten.
- Danach erhalten betroffene Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2031 die Option, Lkw- Mautinfrastrukturkosten für Null-Emissions-Lkw weitgehend auszusetzen.