Für das Thema Lkw-Maut könnte diese Woche die „Woche der Wahrheit“ werden. Nachdem in der vorletzten Woche, anders als von den Regierungsparteien geplant, die 2. und 3. Lesung im Bundestag nicht auf der Tagesordnung zu finden waren, wird es nun eng im Hinblick auf den Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens, wenn die Lkw-Maut zum 1. Dezember 2023 kommen soll. Auch für diese Woche ist „noch“ nichts zum Thema Lkw-Maut auf der Tagesordnung des Bundestages zu finden. Sollte es so bleiben, könnte das Verfahren zwar immer noch rechtzeitig durchgeführt werden, nach Informationen des BWVL aber nur, wenn die Beteiligten, insbesondere der Bundesrat, einer Verkürzung der vorgesehenen Fristen zustimmen würde. Ohne Verkürzung der Fristen wäre der Einführungstermin zum 1. Dezember 2023 nicht mehr realisierbar. Um diese Entwicklung zu vermeiden, muss der federführende Verkehrsausschuss eine Beschlussempfehlung aussprechen, die aktuell auf sich warten lässt.
Sollte diese zeitnah in dieser Woche zustande kommen, könnte der Bundestag die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes doch noch rechtzeitig beschließen. Dann stünde der Einführung der Lkw-Maut zum geplanten Zeitpunkt am 1. Dezember 2023 rechtstechnisch nichts mehr entgegen. Zuletzt hatte sich der BWVL erneut gegen die Einführung der Lkw-Maut in der geplanten Form und zum vorgesehenen Zeitpunkt in einem offenen Brief gemeinsam mit weiteren 11 den Mittelstand vertretenden Verbänden ausgesprochen und die Aussetzung der Lkw-
Mauterhöhung bis 2027 gefordert. Dabei war aus Sicht des BWVL weniger die Verzögerung der Einführung bis 2027 bedeutsam als die fortgesetzte Deutlichmachung, dass die Lkw- Mauterhöhung die deutsche Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, besonders hart treffen wird. Hier finden Sie einen offenen Brief, der am 22. September 2023 an den Verkehrsausschuss des Bundestages versandt wurde