Inwieweit ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ein wichtiger Hebel für die Einhaltung der Regeln des EU-Mobilitätspakets? Nicht nur zu dieser Frage erhalten die Gäste des BWVL-Nachhaltigkeitsforums am 7./8. November 2023 in der Landesvertretung des Saarlands in Berlin eine Antwort.
Im Workshop „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – quo vadis?“ stehen die Experten Marcus Büscher und Thilo Marenbach von der Kanzlei ECOVIS KSO Steuerberater + Rechtsanwälte GmbH & Co. KG sowie Danja Schockenhoff, Senior Managing Consultant, Advisory, Marsh GmbH Rede und Antwort.
Zuletzt hatte der Lkw-Streik auf der A5-Raststätte Gräfenhausen den Aspekt in den Fokus gerückt. Nach Ansicht des Präsidenten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Torsten Safarik gehört die Einhaltung der Bestimmungen des EU-Mobilitätspakets zu den Grundanforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Dazu zählen neben dem Recht auf Mindestlohn auch, dass Lkw-Fahrer nach drei Wochen im Einsatz zu ihren Familien zurückkehren können sowie die Verpflichtung der Arbeitgeber, ihnen eine Unterkunft außerhalb des Lkw anzubieten.
Mit dem LkSG überträgt der Staat nicht zum ersten Mal die Verantwortung und damit eine Kotrollpflicht auf die Wirtschaftsbeteiligten – ähnlich wie bei § 20 a FPersV (Verantwortung für die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten). Inwieweit Verlader die Geschäftstätigkeit ihrer Subunternehmer überwachen, diese zur Einhaltung der Bestimmungen auffordern müssen und ggf. eine Kontrollkette aufbauen müssen, wird Gegenstand des BWVL-Nachhaltigkeitsforums sein und von den Experten beantwortet.