In welche Gewichtsklasse ein Fahrzeug zukünftig einzuordnen ist, entscheidet nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (zGG), sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm). Dadurch können Fahrzeuge ab dem 1. Dezember 2023 in eine höhere Gewichtsklasse fallen oder mautpflichtig werden. Ein Fahrzeug mit bisher 7,48 t zGG wird aufgrund seines tzGm in Höhe von 7,5 t zukünftig mautpflichtig. In eine höhere Gewichtsklasse fallen z. B. Lkw, deren zGG zwar bei 18 t liegt, das tzGm aber 19,5 t beträgt.
Toll Collect übernimmt zunächst für alle Fahrzeuge den Wert aus dem Feld zGG in das Feld tzGm. Der BWVL empfiehlt, diese Werte zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Falsche Werte können zu Nacherhebungen und Ordnungswidrigkeiten führen. Für eine entsprechende Änderungsmaßnahme muss sich das Unternehmen in das Kundenportal bei Toll Collect einloggen und auf „Fahrzeuge“ anzeigen und „ändern“ klicken. Dort können die eingetragenen Werte überprüft und gegebenenfalls geändert werden.