Im Zusammenhang mit der CO2-Mautklasse kann die Einstufung unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob das Fahrzeug eine Fahrerkabine mit oder ohne Liegeplatz hat. Die EU-Verordnung 2017/2400 (VECTO-Verordnung) wertet einen Liegeplatz als Indiz dafür, dass das Fahrzeug überwiegend auf der Langstrecke (Long Haul) eingesetzt wird. Dies führt zu einer Einordnung in die Untergruppe -LH und die Zuordnung eines entsprechenden Streckenprofils zur Bestimmung der spezifischen CO₂-Emissionen.
Ist kein Liegeplatz vorhanden, erfolgt eine Zuordnung in die Fahrzeuguntergruppe -RD und es wird ein Streckenprofil für den regionalen Verkehr zur Bestimmung der spezifischen CO₂-Emissionen zugeordnet.
Das bedeutet, dass gemäß VECTO bei ansonsten baugleichen Fahrzeugen für das Fahrzeug mit Liegeplatz aufgrund der unterschiedlichen Streckenprofile eine deutliche niedrigere spezifische CO₂-Emission in der COC/CIF ausgewiesen wird.
Diese und weitere Fragen zum neuen Mautsystem beantwortet der Mautbetreiber Toll Collect auf seiner Internetseite