Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur fort und unterstützt damit Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw und E-Lkw.
Ab dem 3. Juni 2024 können Unternehmen wieder eine Förderung beantragen. Anträge können über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden
Gefördert werden neben Ladepunkten für E-Pkw vor allem auch Ladepunkte speziell für E-Lkw (unabhängig von der Fahrzeugförderung). Für den Förderaufruf stehen Mittel in Höhe von 150 Mio. Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung
(z. B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Das BMDV hat das Förderprogramm am 18. September 2023 gestartet. Anträge mit einem Finanzvolumen von insgesamt 12,3 Mio. Euro konnten noch 2023 bewilligt werden. Damit befanden sich rund 1.000 Schnellladepunkte in der Umsetzungsphase. Im Rahmen des mit der „Kommission Straßengüterverkehr“ vereinbarten Sofortprogramms hat das BMDV zur Umsetzung der noch offenen Anträge weitere 84 Mio. Euro für die Umsetzung von rund 5.000 weiteren Schnellladepunkten bereitgestellt. Die Bewilligungen sind am 30. April 2024 erfolgt. Rund die Hälfte des bisherigen Fördervolumens entfällt auf den Aufbau von Ladeinfrastruktur für den Einsatz von Nutzfahrzeugen.
Die NOW GmbH bietet am 03. Juni 2024 von 10:00 bis 11:00 Uhr das Online-Seminar „Vorstellung des BMDV-Förderprogramms "Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen" – die Ziele und das Antragsverfahren im Überblick“ an. Hier geht es zur Anmeldung .