Am 3./4. und 11./12. Dezember 2024 führte das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bundesweite Schwerpunktkontrollen hinsichtlich der Überwachung zur Einhaltung der Regelungen zur den Kabotagebestimmungen an 49 bzw. 36 Kontrollstellen mit 161 bzw. 112 Kontrollkräften der Verkehrskontrolldienste durch. Auch die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug gehörte zum Kontrollfokus. Dies teilte das BALM in einer Pressemitteilung vom 16. Januar 2025 mit.
Ein besonderes Augenmerk sei bei den Kabotagekontrollen auf stark von gebietsfremden Fahrzeugen befahrene Strecken und Verkehrsknotenpunkte, große Verlader aus der Industrie sowie Logistik- und Versandhandelsunternehmen gelegt worden. Insgesamt seien 1.315 Fahrzeuge kontrolliert worden. Von diesen seien 1.297 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen überprüft worden. 45 dieser Fahrzeuge seien hinsichtlich der Kabotagebestimmungen beanstandet worden.
An Sicherheitsleistungen seien im Dezember 2024 unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete während der Schwerpunktkontrollen insgesamt ca. 108.370 Euro vereinnahmt worden. Die bundesweite Durchführung von Kontrollaktionen mit Fokus auf Kabotage, der Kontrolle der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit und technischen Unterwegskontrollen werde nach Angaben des BALM fortgesetzt.
Auf dieses Thema werden wir aus Sicht der Verlader im BWVL-Webinar „Auftraggeberhaftung im Lichte der Kabotageregelungen" am 19. Februar 2025 unter anderem vertieft eingehen.