Besonders zu begrüßen ist die erstmalige finanzielle Förderung von Ersatzinvestitionen in bestehende Gleisanschlüsse sowie die Erneuerung der Anschlussweiche. Auch die verbesserte Förderung von multifunktionalen Terminals wird der Entwicklung multimodaler Verkehre einen wichtigen Schub geben.
Förderfähig sind nun auch Industriestamm- und Zuführungsgleise, wenn diese durch ein Unternehmen in Privatrechtsform betrieben werden. Dies ist ein neues und wichtiges Förderinstrument für vorgelagerte Infrastrukturen in direkter Nähe zu den Zugangsstellen der Schiene.
„Viele unserer Mitgliedsunternehmen aus Handel und Industrie sehen großes Potential für die Verlagerung ihrer Gütertransporte auf die Schiene. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Investitionen verfügt aber nur ein Teil der Kunden und Transportpartner über einen eigenen oder in der Nähe gelegenen Gleisanschluss. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Förderrichtlinie ist ein dringend erforderlicher Schritt in die richtige Richtung“, so BWVL-Präsident Jochen Quick.
Die Gleisanschluss-Charta haben 43 Verbände und Vereine aus Industrie, Handel, Logistik, Entsorgung, Bauwirtschaft, Agrar-/ Forstwirtschaft und öffentlichen Einrichtungen mitgezeichnet. Die Gleisanschluss-Charta setzt sich für eine stärkere Fokussierung der verkehrspolitischen Diskussion auf die wesentliche Schlüsselfunktion von Gleisanschlüssen, kundennahen Zugangsstellen und regionalen Eisenbahninfrastrukturen ein. Ziel ist es, dem Markt leistungsfähige und wirtschaftlich darstellbare Transportsysteme im Kombinierten Verkehr und im Wagenladungsverkehr anbieten zu können. Mit der neuen Gleisanschlussförderrichtlinie ist dem Bund der Einstieg in die Umsetzung der Vorschläge aus der Gleisanschluss-Charta gelungen.