Brücken, Schleusen und Verkehrswege sind in einem kritischen Zustand, Netzlücken müssen dringend geschlossen werden, der Digitalisierungsbedarf bei den Verkehrsträgern ist immens, der Ausbau- und Modernisierungspakt für den Nahverkehr ist immer noch nicht realisiert. Demgegenüber steht der Anspruch der Bundesregierung, die Verkehrsinfrastruktur klimaresilient, leistungsfähig und damit zukunftsfähig aufzustellen, so wie es die Daseinsvorsorge für unsere Wirtschaft und Gesellschaft erfordert. Anspruch und Wirklichkeit passen hier nicht zusammen.
Betroffen sind nach amtlicher Statistik fast 93.000 Unternehmen: Knapp 46.000 Unternehmen transportieren die von ihnen gehandelten oder produzierten Güter als Eigenlogistiker, also mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal. Weitere 47.000 Unternehmen transportieren die Waren für Handel und produzierende Unternehmen ohne Eigenlogistik als externe Speditionen oder Transportunternehmen. Infrastrukturdefizite wirken wie ein negativer Katalysator für Wirtschaft und Gesellschaft!
Die Bedarfe der einzelnen Verkehrsträger für Erhaltung, Aus- und Neubau sind allgemein bekannt. Es kommt jetzt darauf an, die Investitionslinien im Bundeshaushalt 2025 wieder auf das ursprünglich geplante, dringend notwendige Niveau anzuheben und dieses auch in den Folgejahren fortzuschreiben.
Notwendige Maßnahmen dafür sind:
1. Weiterführung der Budgets für die Erhaltung der Verkehrswege auf dem Niveau von 2024 zuzüglich der anzusetzenden Baukostensteigerungen.
2. Weiterführung des Investitionshochlaufs der Verkehrsträger, so wie er im Regierungsentwurf vom Herbst 2023 für den Bundeshaushalt 2024 ursprünglich geplant war, zuzüglich Inflationsausgleich.
3. Ausbau der für die Transformation notwendigen Infrastruktur, so wie im Herbstentwurf 2023 für den Klima- und Transformationsfonds im Jahr 2024 ursprünglich vorgesehen, zuzüglich Inflationsausgleich.
4. Hochlauf der Digitalisierung der Verkehrsträger als Basis für mehr Effizienz und Leistung.
5. Planungssicherheit durch ausreichende Verpflichtungsermächtigungen und Finanzierungsvereinbarungen, langfristig durch Entkoppelung der Investitionen von der Kameralistik über neue Finanzierungsstrukturen.
Der BWVL appelliert an die Verantwortung der Bundesregierung, die Investitionsentscheidungen nicht weiter zu verschleppen, sondern die Investitionslücke zu schließen, solange dies noch möglich ist.