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Presse

Bonn, 21. November 2024 Der BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK UND VERLADER e. V. hat anlässlich des BWVL-NACHHALTIGKEITSFORUMS 2024 gefordert, den geschlossenen Finanzierungskreislauf Straße wiederherzustellen. Die Mauteinnahmen sollten zum einen für die Sanierung der Straßeninfrastruktur und zum anderen für eine degressive Anschubfinanzierung zur Unterstützung der Unternehmensinvestitionen in die Ladeinfrastruktur und für die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge verwendet werden.

Der BWVL sieht in der Finanzierung der Infrastruktur und dem Wechsel zu Fahrzeugen mit alternativen Antrieben sowie der dazugehörigen Energieinfrastruktur die Schlüsselaufgabe für das Erreichen der ambitionierten Klimaschutzziele im Verkehrssektor.

Schon heute reichten die zugewiesenen Mittel nicht aus, um allein den umfangreichen Aufgaben für die Instandhaltung der Straßeninfrastruktur gerecht zu werden. „Die Straße ist und bleibt mit großem Abstand vor der Bahn der vorrangig genutzte Verkehrsträger sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr. Mit der CO2-Lkw-Maut erbringt allein die Transportwirtschaft eine sehr hohe, nutzerbasierte Finanzierungsleistung. Weil die Sanierung der Infrastruktur für alle Nutzer essenziell ist, sollten auch alle daran beteiligt werden“, so BWVL-Präsident Jochen Quick. „Das Thema geht jede Bürgerin und jeden Bürger an. Einstürzende Brücken, nicht enden wollende Baustellen, Staus und kaum berechenbare Verzögerungen bei der Tourenplanung haben bei der gesamten Bevölkerung ein Bewusstsein für die eigene Mobilität und damit für die Bedeutung der Straßeninfrastruktur geschaffen. Kraftfahrzeuge vom Pkw bis zum 40-Tonner nutzen die Straßen ab. Eine funktionierende Infrastruktur ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Quick weiter.

Die Lkw-Maut solle darüber hinaus zur Anschubfinanzierung der immensen Investitionen in emissionsfreie Nutzfahrzeuge und die dazugehörige Infrastruktur verwendet werden. 93.000 Transportunternehmen, davon circa 50 % in der Eigenlogistik, seien zu ungefähr 75 % als Kleinunternehmen unterwegs und könnten diese finanzielle Leistung ohne staatliche Anschubunterstützung nicht stemmen. Anders als in der Vergangenheit solle diese aber erstens nicht prozentual zum Investitionsmehraufwand, sondern mit festen Beträgen, zweitens degressiv, drittens umgekehrt proportional zur Größe des Unternehmens gestaffelt sein und viertens für einen planbaren Zeitraum bis 2030 fest zugesagt werden.

„Wir sehen, dass mit der CO2-Maut ohne Planungssicherheit und mit den falschen Akzenten bei der Förderung – 80 % für Investitionsmehrkosten bei den Fahrzeuginvestitionen – für alle in der Kette bis hin zum Endverbraucher nur wieder eine weitere finanzielle Belastung geschaffen wurde. Die nicht erreichte Lenkungswirkung ist bei den Unternehmen zur Investitionsverweigerung mutiert. Sie vernichtet sogar Unternehmen, die als Glieder in den Lieferketten der Verlader einen essenziellen Baustein bilden“, so BWVL-Hauptgeschäftsführer Markus Olligschläger zur Dringlichkeit der Forderungen des BWVL.

Der BWVL sieht dies als Empfehlung zur Priorisierung der Reformerfordernisse für die Transport- und Logistikbranche. Gemäß der Bedeutung der Branche werde dies unmittelbare Auswirkungen auf die Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz des Wirtschaftsstandorts Deutschland haben.