Zur Startseite

Presse

Bonn, 19. März 2025  Mit der Verankerung der modifizierten Schuldenbremse und dem Sondervermögen im Grundgesetz ist nur die erste Hürde zur dringend erforderlichen und nachhaltigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland genommen. Jetzt bedarf es einer klaren Strukturierung und Priorisierung der Aufgaben. Der BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. schlägt vor, Verteidigung und Infrastruktur (Brücken etc.) im Zusammenhang zu gestalten.

Viel frisches Geld ist nicht zum ersten Mal der Kitt, der die politisch Verantwortlichen zusammenhält. Wie fest die Verbindung ist, wird sich zeigen, denn mit der Ausgestaltung der finanziellen Füllhörner ist vor allem bei den Akteuren eins geschaffen worden: eine Erwartungshaltung. Es wird nicht ohne Einschränkungen und schmerzhafte Einschnitte gehen, das wurde als Ergebnis der Sondierungen bereits deutlich. Doch klar ist: Die deutsche Wirtschaft bedarf mehr als kurzfristiger Reparaturen. Gezielte Investitionen in eben diesem enormen Ausmaß der geplanten Kredite vor allem in die Infrastruktur sind essenziell, anderenfalls werden die Einschnitte langfristig umso größer. Jede Entscheidung über die Mittelverwendung des Kreditpakets von Hunderten von Milliarden Euro wird zu einem Belastungstest der noch zu bildenden Koalition werden. Bereits der Weg dahin muss konstruktiv beschritten werden, es muss klar und nachvollziehbar sein: Wie sieht der Plan der zukünftigen Regierung konkret aus, um eine nachhaltige Grundlage für die kommenden Jahre zu schaffen und strukturelle Defizite anzugehen? Das ist der aktuelle Gradmesser, der grundlegend über die Zukunft Deutschlands entscheiden wird.

Durch die hohen Finanzierungsreserven ist die Erwartungshaltung der einzelnen Stakeholder für die Bedarfe der Sanierung von Brücken, Straßen, Schulen, Krankenhäusern und die weitere Infrastruktur zunächst noch höher geworden.

Der BWVL warnt deshalb vor einem neuen Kapitel politisch motivierter Rechenakrobatik zugunsten parteitaktischer Klientelpolitik, denn die Formulierung in der durch den Bundestag am 18. März 2025 beschlossenen Änderung des Grundgesetzes bietet dafür durchaus Spielraum. Wenn es um die „zusätzliche“ Inanspruchnahme des Sondervermögens geht, ist bereits der Bezug auf die Ausgaben im Bundeshaushalt ein jährliches Kriterium. Um überjährige Planbarkeit der Finanzierungssicherheit aber herstellen zu
können, müsste diese Variable dauerhaft, das heißt überjährig so niedrig angesetzt werden, dass auf einen entsprechenden Planungshorizont das Übersteigen dieses Ansatzes um 10 % p. a. zugrunde gelegt werden kann.

Die 500 Milliarden Euro Sondervermögen müssen außerdem im Verhältnis zum Verfügungszeitraum gesehen werden. 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur minus 100 Milliarden für den Klimaschutz minus 100 Milliarden Euro für die Länder. Es bleiben 300 Milliarden Euro für die Infrastruktur über zwölf Jahre, das sind linear jährlich 25 Milliarden Euro. Die Bahn hat bereits einen Bedarf in Höhe von 190 Milliarden Euro angemeldet. Wie soll das gehen?

Als Impulsgeber macht der BWVL für die politische Diskussion und um der angedeuteten Rechenakrobatik zu entgehen, folgenden Vorschlag: Infrastruktur und Verteidigung müssen in weiten Teilen im Zusammenhang gestaltet werden: Die verteidigungswichtige Infrastruktur ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamtstaatlichen Verantwortung. Dazu gehören alle Maßnahmen, die den Einsatz der NATO-Streitkräfte unterstützen und sicherstellen sollen.

Hat diese Perspektiverweiterung vor dem Hintergrund der Koalitionsverhandlungen Folgen für die Finanzierung? Straßen und Brücken, aber auch die Schieneninfrastruktur könnten, anstatt im Einzelplan 12 (Digitales und Verkehr) des Bundeshaushalts, im Einzelplan 14 (Verteidigung) verankert werden. Für letzteren gilt dann ggf. die nach oben offene Änderung der Schuldenbremse. Wie für Ersatzbrücken wäre es möglich, Genehmigungsvorgaben im Wege der einfachgesetzlichen Regelung zu straffen. So könnte aus sicherheitspolitischer Sicht ein überwiegend öffentliches Interesse festgestellt und dieses als vorrangiger Abwägungsbelang gerichtsfest geregelt werden.

Das „Ob“ ist mit der Entscheidung des Bundestages zur Änderung des Grundgesetzes entschieden. Jetzt folgt das „Wie“ und das ist sicherlich nicht weniger herausfordernd, denn es werden nun die Weichen für eine hoffentlich erfolgreiche, effiziente und nachhaltige Stärkung der deutschen Wirtschaft gestellt.