Fahrer/innen, die in ihrem Führerschein keine gültige Schlüsselzahl 95 vorweisen können, werden bis Mitte April nicht belangt.
Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr verzichtet bis einschließlich 17. April auf Beanstandungen bei nicht gültiger Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Das gab die Behörde heute bekannt und will mit dieser Entscheidung dem hohen Bedarf an Fahrern Rechnung tragen, um die erforderliche Bereitstellung von Gütern zur medizinischen Versorgung, aber auch die von Waren des täglichen Bedarfs sicherzustellen.
Offenbar haben sich Bund und Länder darüber hinaus vorläufig darauf verständigt, dass bis auf Weiteres von einer Beanstandung der nichteingetragenen Schlüsselzahl "95" bei einer fehlenden Weiterbildung abgesehen wird. Die Bundesländer beabsichtigen für den Fall, dass eine Weiterbildung aufgrund der Corona-Krise nicht durchgeführt werden konnte, die Schlüsselzahl "95" für ein Jahr einzutragen. Die fehlenden Module müssen dann durch die Fahrer nachgeholt werden. Ein offizielles Protokoll für diese Regel steht aber noch aus. (bj/ks)