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Logistik-News

Aufgrund der anhaltenden Niedrigwassersituation haben mehrere Bundesländer Ausnahmen von den geltenden Fahrverboten für Lkw erlassen. Der BWVL stellt nachfolgend die ihm derzeit vorliegenden Ausnahmeregelungen der Bundesländer zusammen. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt, sobald dem BWVL weitere oder geänderte Regelungen vorliegen.

Die jeweiligen Ausnahmen gelten nach Maßgabe der entsprechenden landesrechtlichen Regelungen für Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers stehen. Großraum- und Schwertransporte sind nicht erfasst.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Ausnahme ist, dass die jeweilige Beförderung bzw. Leerfahrt die in der betreffenden landesrechtlichen Regelung genannten Voraussetzungen erfüllt. Bei Verkehrskontrollen muss der Zusammenhang mit den Folgen des Niedrigwassers nachvollziehbar und plausibel dargelegt werden können. Die Mitführung geeigneter Unterlagen kann die Prüfung erleichtern.

Bei länderübergreifenden Beförderungen sind die Regelungen der jeweils betroffenen Bundesländer zu beachten. Soweit für Beförderungen in andere Bundesländer gesonderte Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind, müssen diese beantragt werden. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen und deren konkrete Voraussetzungen.

Nachfolgend finden Sie die aktuell vorliegenden Ausnahmeregelungen:

Nordrhein-Westfalen
Erteilung vom 7. August 2026
Erweiterte Ausnahmeregelung vom 20. August 2026

Schleswig-Holstein
Dokument vom 10. August 2026

Berlin
Bekanntmachung vom 24. August 2026

Hamburg
Ausnahmegenehmigung vom 10. August 2026

Niedersachsen
Allgemeine Ausnahmeregelung vom 07. August 2026
Erweiterte Ausnahmeregelung vom 21. August 2026

Bayern
Allgemeinverfügung vom 12. August 2026

Rheinland-Pfalz
Ausnahmegenehmigung vom 07. August 2026

Baden-Württemberg
Ausnahmegenehmigung vom 10. August 2026

Brandenburg
Ausnahmegenehmigung vom 12. August 2026

Hessen
Ausnahmegenehmigung vom 11. August 2026
Erweiterte Ausnahmeregelgung vom 11. August 2026
Zweite erweiterte Ausnahmeregelung vom 19. August 2026
Verlängerung bis 30. September 2026

Mecklenburg-Vorpommern
Bekanntmachung vom 12. August 2026

Saarland
Bekanntmachung vom 07. August 2026
Erweiterung vom 17, August 2026

Sachsen
Allgemeine Ausnahmegenehmigung vom 10. August 2026