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Logistik-News

Nachdem die Regierung in Italien einen großen Teil des Nordens zur Sperrzone erklärt hat, fordern Transportverbände auch Notfallregeln für den Güterverkehr.

MarcXavier AdobeStock 46887076 1920.jpeg.14858382Italiens Transportverbände haben Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus für den Straßengüterverkehr vorgeschlagen ©Marc Xavier/stock.adobe.com

Rom. Die Einrichtung verschiedener Sperrgebiete in Italien wegen des Coronavirus hat erste Auswirkungen auf den Warentransport. Das italienische Verkehrsministerium befindet sich in laufenden Gesprächen mit den Transportverbänden des Landes, Thema ist auch die Sicherheit von Lkw-Fahrern.

Die Regierung hat noch am Sonntag gegenüber Confindustria signalisiert, dass weder Einschränkungen der Produktion noch der Arbeitsaktivitäten vorgesehen sind. Nach derzeitigem Stand wird es außerdem keine Blockierung des Warentransportes geben – selbst ein Güteraustausch mit den Sperrgebieten soll ermöglicht werden. So zumindest sieht es das Regierungsdekret vor, das in der Nacht von Samstag auf Sonntag veröffentlicht wurde.

Darin heißt es unter anderem:

  • Der Arbeitsbetrieb geht weiter und somit ist das Zurücklegen der Wegstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsort erlaubt.
  • Es sind weder für Personen noch für Waren Blockaden vorgesehen.

Hinsichtlich beider Punkte fordert der Unternehmerverband Assolombardo Aufklärung und genauere Anweisungen von Regierungsseite. Dann etwa, wenn kein Smart-Working möglich und die Präsenz am Arbeitsplatz dringend erforderlich sei, sei weiterhin unklar, welche Schutz- und Präventionsmaßnahmen am Arbeitsort einzuhalten seien.

Lkw-Fahrer sollen nicht mehr aussteigen

Gerade für Lkw-Fahrer werden verschärfte Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen gefordert. Aus Sicht des Unternehmerverbandes sind dies folgende Maßnahmen:

  • Lkw-Fahrer steigen nicht aus ihren Fahrzeugen aus und werden mit medizinischer Schutzausrüstung ausgestattet wie etwa Atemschutzmasken und Einweghandschuhen.
  • Sollte das Be- und Entladen der Waren ein Aussteigen des Fahrers erfordern, so muss ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen eingehalten werden. (Das entspricht auch der Regierungsanweisung für alle Personen auf italienischem Staatsgebiet.)
  • Transportpapiere und weitere erforderliche Dokumente sollten möglichst telematisch übermittelt werden.

Noch gibt es jedoch keine weiteren offiziellen Mitteilungen sowie genauere Anweisungen von Regierungsseite. (nja)


Nachricht von verkehrsrundschau.de