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Logistik-News

Bisher müssen bei einem Unfall die Versicherung des Zugfahrzeugs und die des Trailers haften. Laut einem Medienbericht will die Bundesregierung dies ändern, wovon auch Speditions- und Transportunternehmen profitieren könnten.

Lkw Trailer Hafen Dublinjpg42739730Die Versicherung von Lkw-Anhängern könnte dank einer gesetzlichen Neuregelung günstiger werden
©Artur Widak/NurPhoto/picture-alliance
Berlin. Für Speditions- und Transportunternehmen könnten die Prämien für die Versicherung von Anhängern sinken. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vor, der der „Rheinischen Post“ vorliegt und laut interner Regierungspläne an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll. Die Kosten der Anbieter von Haftpflichtversicherungen für Anhänger sollen demnach sinken, weil künftig bei einem Unfall in der Regel allein die Versicherung des Zugfahrzeugs für den Schaden aufkommen soll.

Seit 2010 gilt laut der „Rheinischen Post“ eine Doppelhaftung: Demnach müssen sich der Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeugs, also beispielsweise einer Sattelzugmaschine, und der Versicherer des Anhängers die Schadenssumme zu je 50 Prozent teilen. Das hatte der Bundesgerichtshof entschieden. In der Folge sei der Verwaltungsaufwand für die Versicherungen gestiegen; die Anhängerversicherungen hätten mehr Schäden regulieren müssen.

Nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) habe die geltende Doppelversicherung von Zugmaschine und Trailer bei der Anhängerversicherung zu einer Vervielfachung der Prämien geführt, berichtet die Zeitung. Insbesondere bei Betreibern von Anhängerflotten mit bis zu 7000 Fahrzeugen hätten sich zusätzliche Kosten von teilweise über zwei Millionen Euro ergeben, so der Verband. Ob die Versicherungsunternehmen künftig die geringeren Verwaltungskosten in Form von niedrigeren Prämien an ihre Kunden weitergeben werden, ist nach Recherchen der „Rheinischen Post“ allerdings derzeit ungewiss. (ag)


Nachricht von verkehrsrundschau.de