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Logistik-News

Die Länderkammer hat am Freitag entschieden, einen Antrag von Schleswig-Holstein zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung nicht der Bundesregierung zuzuleiten.

stadtratte AdobeStock 118975304 1920jpeg15278081Die Länder konnten sich nicht darauf verständigen, Lkw-Fahrverbote an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen abzuschaffen
©stadtratte/stock.adobe.com
Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, dass die unterschiedlichen Lkw-Fahrverbote an Fronleichnam, dem Reformationstag und an Allerheiligen in Deutschland bestehen bleiben sollen. Damit ist eine Initiative von Politik und Wirtschaft gescheitert, Fahrverbote für Lkw ab 7,5 Tonnen an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen abzuschaffen, um unnötige Zwangspausen vor Landesgrenzen zu verhindern – denn sie kosten die Fuhrunternehmen Zeit und Geld. Das Land Schleswig-Holstein hatte beantragt, die Straßenverkehrs-Ordnung entsprechend zu ändern und dafür Zuspruch von den fünf großen deutschen Transport- und Logistikverbänden AMÖ, BGL, BIEK, BWVL und DSLV erhalten.

Bundesverkehrsministerium hatte bereits abgelehnt

Diese Branchenverbände hatten im Herbst 2019 auf eine ähnliche Bitte hin eine Absage aus dem Bundesverkehrsministerium erhalten – begründet mit dem Schutz der kirchlichen Feiertagsruhe. Sie hatten argumentiert, die bisherige Rechtslage führe zu Staus auf Ausweichstrecken und überlasteten Lkw- Parkplätzen. Anschließend wandten sie sich an die Verkehrsminister der Länder, um über den Bundesrat Druck zu machen. Dort gab es nun kein grünes Licht, nachdem sich Ende Mai bereits der Verkehrsausschuss der Länderkammer nicht auf eine Empfehlung zu dem Thema einigen konnte. (ag)

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Nachricht von verkehrsrundschau.de