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Logistik-News

Viele Länder lockern wieder die Einreisebestimmungen trotz Corona-Krise, doch Großbritannien verschärft sie. Für Lkw-Fahrer gelten gesonderte Regelungen.

Union Jack Flagge Londonjpg22601577Lkw-Fahrer brauchen künftig bei der Einreise nach Großbritannien einen Nachweis ihrer beruflichen Tätigkeit
©Alberto Pezzali/NurPhoto/picture-alliance
London. Großbritannien hat seit Montag, 8. Juni 2020, seine Einreisevorschriften zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie verschärft. Das geht aus einem Schreiben des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hervor. Wer künftig einreist, muss sich demnach nach der Ankunft in eine zweiwöchige Quarantäne begeben. Fahrer von Gütertransporten und Personentransporten sind davon jedoch ausgenommen, sofern sie nachweisen können, dass sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nach Großbritannien einreisen. Dafür ist ein Nachweis erforderlich. Dem britischen Verband FTA zufolge kommt dafür neben einer von den britischen Behörden entworfenen Vorlage auch ein formloses Schreiben des Arbeitgebers, ein Frachtbrief oder die EU-Lizenz in Frage. Die Nutzung der Vorlage der britischen Behörde ist laut GVN nicht zwingend. Zudem müssen sich Fahrer vor jeder Einreise nach Großbritannien online neu anmelden. Mit den Maßnahmen soll eine zweite Welle von Coronavirus-Infektionen verhindert werden.

Eine Hotline für Fragen zu den neuen Vorschriften ist unter der Rufnummer 0800 678 1767 geschaltet und steht Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr GMT zur Verfügung.

Online-Anmeldung für Fahrer zur Einreise nach Großbritannien

Die Anmeldung kann höchstens 48 Stunden vor Einreise erstellt werden und enthält Angaben zu Kontaktpersonen und Einzelheiten des Aufenthalts in Großbritannien. Der Fahrer muss entweder einen Ausdruck oder die digitale Version der Meldung bei der Einreise nach Großbritannien vorweisen. Hier finden Sie das sogenannte Online Locator Form. Das Formular könne Sie durch Anklicken des grünen Buttons „Start now“ am Seitenende öffnen. Eine Google-Übersetzung ins Deutsche ist hier einsehbar (der Link zum Formular funktioniert allerdings nur über den Original-Link). Der Fahrer sollte für das Ausfüllen seinen Pass oder Personalausweis sowie Angaben zur Reise (Strecke, Datum und Uhrzeiten) bereithalten. Die Angabe einer Adresse auf britischem Boden, die für Fahrer in der Regel nicht gegeben sein wird, ist nach Informationen des britischen Verbandes FTA optional und muss also nicht ausgefüllt werden. (ja)


Nachricht von verkehrsrundschau.de