Logistik-News

Viele Unternehmen setzen in ihren Lieferketten diesen Auflieger ein und stellen sich aktuell die Frage, ob sie weiterhin – etwa im Rahmen des EMK-Förderprogramms – in diese Trailer investieren sollen. Mit maximal 17,88 Metern ist der Typ1 lediglich 1,83 Meter länger als herkömmliche Sattelauflieger, kann dabei aber bis zu 10 Prozent mehr Volumen aufnehmen.


Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte zuletzt einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der eine Fristverlängerung bis 2028 erlauben sollte. Eine Regelung zum Lang-Lkw war bislang unabhängig davon, ob es sich um Streckenergänzungen für die Typen 2 bis 5, die Fristverlängerung beim Typ 1 oder um den grenzüberschreitenden Einsatz handelte, immer am Widerstand des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gescheitert. Der BWVL hatte gemeinsam mit dem Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) in einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz um Unterstützung bei der festgefahrenen Ressortabstimmung gebeten. Auch wenn die Länder- und auch die Verbändeanhörung zur aktuellen Entscheidung der Fristverlängerung noch ausstehen, geht der BWVL davon aus, dass nach der Einigung mit dem BMUV zum 1. Januar 2024 der Fristverlängerung nichts mehr im Wege stehen wird.

Nach sieben Jahren durchweg positiver Erfahrungen im Rahmen eines Feldversuchs mit mehreren tausend Aufliegern ist die gesetzliche Unbrauchbarmachung durch Fristablauf abgewendet und es sind weitere drei Jahre Planungssicherheit geschaffen worden.

Aus Sicht des BWVL ist diese Entscheidung von großer Bedeutung für viele Unternehmen und den Straßengüterverkehr: Ein einfacher und effizienter Baustein für die CO2- Reduzierung, die Schonung der Infrastruktur und die Verringerung der Verkehrsdichte – aber auch eine in diesem Sinne niedrig hängende Frucht, die auf ihre Ernte leider viel zu lange hat warten müssen! Die Einsatzmöglichkeit für weitere drei Jahre bedeutet erst einmal ein Zeitfenster, in dem die Unternehmen planen können. Bis Ende 2026 kann und wird sich vieles ändern, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene!