Das Sozialministerium hat eine neue Verordnung erlassen, dass die Einreise von Personen, die in folgenden Nachbarländern leben oder sich im Transit befinden, von den Landgrenzübergangsstellen aus nach Österreich beschränkt:
- Italien
- Schweiz
- Liechtenstein
- Deutschland
- Ungarn
- Slowenien
Wer nach Österreich einreisen will, muss ein ärztliches Attest vorlegen, das in deutscher, englischer oder italienischer Sprache ausgefüllt werden kann und das den negativen SARS-CoV-2-Test belegt. Das ärztliche Attest darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als vier Tage sein, sonst können die Behörden die Einreise verweigern.
Diese Regelung gilt nicht für den Güter- oder Pendlerverkehr. Diese Regelung ist am 20.3.2020 in Kraft getreten.