Der BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. spricht sich in einem offenen Brief an die Politik gemeinsam mit 36 anderen Unternehmen und Verbänden für die Energiesteuerbefreiung des Wasserstoffmotors und ein Ende der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Wasserstoff für Brennstoffzellen und Wasserstoff für Wasserstoffmotoren aus.
Die EU-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) behandelt die Verwendung von Wasserstoff steuerlich unterschiedlich. Während Wasserstoff für Brennstoffzellen von der Energiesteuer befreit ist, unterliegt Wasserstoff für Wasserstoffmotoren der Besteuerung. Diese unterschiedliche Behandlung ist aus Sicht des BWVL und der weiteren Unterzeichner nicht gerechtfertigt, da beide Optionen valide Technologiepfade für Nutzfahrzeuge darstellen und in der EU-CO2-Flottenregulierung als Zero Emission eingestuft sind.
Neben Wettbewerbsverzerrung durch die steuerliche Ungleichbehandlung hat die derzeit fehlende technische Möglichkeit zur Differenzierung der beiden Technologien beim Tankvorgang dazu geführt, dass zahlreiche Wasserstofftankstellen den Wasserstoffmotor aus steuerrechtlicher Vorsicht von der Betankung ausgeschlossen haben. Trotz einer Zoll-Fachmeldung von September 2024, die einen Weg aufzeigt, um mit Hilfe von Tankkarten eine Unterscheidung der Technologien sicherzustellen, besteht weiterhin die steuerliche Differenzierung zwischen Brennstoffzelle und Wasserstoffmotor.
Dies wirkt einer positiven Marktentwicklung des Wasserstoffmotors entgegen, daher sollte die steuerliche Ungleichbehandlung EU-weit behoben werden.
Da bei der Reform der EU-Energiesteuerrichtlinie keine schnelle Einigung zu erwarten ist, kann ein Lösungsansatz darin gesehen werden, dass die bestehende EU-Energiesteuerrichtlinie den Mitgliedsstaaten die Gewährung von Steuerbefreiungen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Der BWVL ruft gemeinsam mit den weiteren Unterzeichnern die Bundespolitik auf, die beginnende Markteinführung des Wasserstoffmotors durch eine Energiesteuerbefreiung und dahingehende Notifizierung bei der EU-Kommission durch folgende in Frage kommende Optionen zu unterstützen:
Kraftstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen:
- Der Verbrauch im Wasserstoffmotor ist lokal CO2-frei.
- Der anfallende Energiebedarf (Strom und Erdgas) ist bei der Wasserstofferzeugung bereits hoch besteuert.
- Auch bei der batterie- und brennstoffzellenelektrischen Mobilität sind zahlreiche förderliche steuerliche Maßnahmen – von der Energiesteuer bis zur Kfz-Steuer – auf den Weg gebracht worden.
Pilotprojekte zur technologischen Entwicklung umweltverträglicherer Produkte:
National wie international wächst die Zahl von Entwicklungsaktivitäten für den Wasserstoffmotor, in der Industrie genauso wie an Universitäten und in Forschungseinrichtungen. Das Gesamtbild der Entwicklung entspricht weiterhin dem von Pilotprojekten, auch wenn erste Kleinserien zeitnah in den deutschen und europäischen Markt kommen werden.
Der BWVL betont mit den weiteren Unterzeichnern des offenen Briefs, dass die Effekte eines positiven Trends beim Wasserstoffmotor weit über die eigentliche Technologie hinaus gehen. Der Wasserstoffmotor kann die Verwendung von Wasserstoff im Verkehr deutlich beschleunigen und einen positiven Impuls Richtung Wasserstoffwirtschaft setzen. Ein schrittweiser Übergang von fossil-basiertem zu grünem Wasserstoff verbindet notwendigen Pragmatismus mit richtiger klimapolitischer Zielsetzung. Nachdem auch andere Weltregionen (u. a. USA, China, Indien) den Wasserstoffmotor für sich entdeckt haben, sichert er deutsche und europäische Wettbewerbsfähigkeit im globalen Maßstab – gerade in Zeiten industrieller und technologischer Transformation.
Den offenen Brief im Wortlaut finden Sie hier. Die Pressemitteilung finden Sie hier.